hinterland camp GmbH - AGB
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AGB
Wir freuen uns, dass Du hinterland.camp nutzt. Bitte lies diese Nutzungsbedingungen sorgfältig durch, da sie wichtige Informationen zu vertraglichen Rechten und Pflichten enthalten. Durch Anmeldung und/oder Buchung auf der hinterland.camp Plattform (wie unten definiert) stimmst Du diesen Nutzungsbedingungen zu. Diese Nutzungsbedingungen werden Teil des rechtlich bindenden Nutzungsvertrages zwischen Dir und der hinterland camp GmbH, Susannenstr. 21a, 20357 Hamburg, Deutschland.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu Deinen Datenschutzrechten findest Du in unserer Datenschutzerklärung: https://hinterland.camp/privacy. Soweit für einzelne Verarbeitungsvorgänge eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.
Inhaltsverzeichnis
Begriffsdefinition
Leistungsbeschreibung
Registrierung und Nutzung der Plattform
Buchung, Zahlung und Gebühren
Stornierungsbedingungen
Hinweise zur Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und Rechten Dritter
Haftung
Vertragsbeendigung
Schlussbestimmungen
1. Begriffsdefinition
HINTERLAND: hinterland camp GmbH, Susannenstr. 21a, 20357 Hamburg (nachfolgend auch als „uns“ oder „wir“ bezeichnet)
Plattform: Online-Marktplatz, der über die Website oder die App zur Verfügung gestellt wird
Website: die Internet-Website und all ihre Unterseiten
App: Anwendung für mobile Endgeräte
Nutzer: natürliche, uneingeschränkt geschäftsfähige Personen über 18 Jahren, die sich auf der Plattform registriert haben, um sie als Gastgeber und/oder als Gast zu nutzen
Gastgeber: ein Nutzer, der ein oder mehrere Inserate einstellt, um einen Platz oder eine Unterkunft zur Miete anzubieten und Gästen das Verweilen und Übernachten dort zu ermöglichen
Gast: ein Nutzer, der auf der Plattform einen Platz oder eine Unterkunft von einem Gastgeber anmietet und dort verweilt und übernachtet
Inserat: Eintrag auf der Plattform, in dem ein Platz oder eine Unterkunft beschrieben und zur Buchung und Miete angeboten wird
Platz: ein Platz für ein Zelt, Wohnmobil oder einen Wohnwagen, der zur Vermietung angeboten wird und gebucht werden kann
Unterkunft: eine Unterkunft im Freien (z. B. Hütte, Baumhaus, Glamping), die zur Vermietung angeboten wird und gebucht werden kann
Extras: entgeltliche Zusatzleistungen oder Waren, die ein Gastgeber im Zusammenhang mit seinem Inserat zusätzlich zur Anmietung eines Platzes oder einer Unterkunft anbietet (z. B. Feuerholz, Trinkwasser, Nutzung einer Sauna, Verleih eines Kanus). Extras können ausschließlich im Buchungsvorgang vor Abschluss der Buchung ausgewählt werden und müssen dem gebuchten Inserat desselben Gastgebers zugeordnet sein. Eine gesonderte Nachbuchung von Extras während eines bereits laufenden Aufenthalts wird derzeit nicht angeboten.
Individuelles Angebot: ein vom Gastgeber auf Anfrage eines Gastes erstelltes Angebot mit individuell festgelegtem Preis und Leistungsumfang, das von den im Inserat hinterlegten Konditionen abweichen kann. Es ist nur für den angefragten Zeitraum und den angefragten Gast gültig.
2. Leistungsbeschreibung
2.1. Funktionen und Leistungen der Plattform Die HINTERLAND-Plattform ist ein Online-Marktplatz, der es registrierten Nutzern ermöglicht, (1) als Gastgeber Inserate zu erstellen und zu veröffentlichen, in denen Plätze und Unterkünfte im Freien zum Übernachten und Verweilen angeboten und vermietet werden, (2) mit anderen Nutzern zu kommunizieren und (3) Buchungsverträge zwischen Gastgebern und Gästen für die angebotenen Plätze, Unterkünfte und Extras abzuschließen.
2.2. HINTERLAND als Vermittlungsplattform Als Betreiber der Plattform ist HINTERLAND weder Eigentümer, Verkäufer, Wiederverkäufer oder Anbieter der in den Inseraten angebotenen Plätze und Unterkünfte noch handelt HINTERLAND als Reiseveranstalter oder Reisevermittler. HINTERLAND ist ebenso wenig Anbieter, Verkäufer, Vermieter oder Verleiher der als Extras angebotenen Leistungen und Waren. Wenn Nutzer eine Buchung vornehmen bzw. annehmen, schließen sie direkt untereinander einen Vertrag. HINTERLAND ist und wird weder Partei noch sonstiger Beteiligter an dem Vertragsverhältnis zwischen Nutzern und ist auch kein Immobilienmakler oder eine Versicherungsgesellschaft. HINTERLAND handelt in keiner Eigenschaft als Vertreter eines bestimmten Nutzers.
2.3. Verantwortung für Inserate und angebotene Leistungen HINTERLAND kontrolliert und garantiert nicht (1) die Existenz, Qualität, Sicherheit, Eignung oder Rechtmäßigkeit der in Inseraten angebotenen Plätze, Unterkünfte und Extras, (2) die Richtigkeit oder Genauigkeit von Beschreibungen und Fotos in Inseraten, Bewertungen, Rezensionen oder sonstigen Inhalten der Nutzer oder (3) das Verhalten oder die Leistungsfähigkeit eines Nutzers oder Dritten. Gastgeber sind für ihre Inserate, die darin angebotenen Plätze, Unterkünfte und Extras sowie die Erbringung aller damit verbundenen Leistungen allein verantwortlich.
2.4. Kommunikation und Interaktion zwischen Nutzern Den Nutzern obliegt die Verantwortung für ihre Kommunikation und Interaktion mit anderen Nutzern. HINTERLAND ist berechtigt, die über die Plattform ausgetauschten Nachrichten im erforderlichen Umfang durch regelbasierte Verfahren und automatisierte Systeme, einschließlich künstlicher Intelligenz, zu überprüfen. Dies dient der Durchsetzung dieser Nutzungsbedingungen, der Erkennung und Verhinderung von Missbrauch, Spam und Betrug, insbesondere der Umgehung des Buchungsprozesses und der Servicegebühren, sowie der Erkennung rechtswidriger oder gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßender Inhalte. Hierzu können Nachrichten und die für ihre Bewertung erforderlichen Teile des bisherigen Gesprächsverlaufs analysiert werden. HINTERLAND kann hierfür auch externe technische Dienstleister einsetzen.
Liegen konkrete Anhaltspunkte für rechtswidrige Inhalte oder Verstöße gegen diese Nutzungsbedingungen vor, kann HINTERLAND unter Berücksichtigung der Interessen der betroffenen Nutzer einzelne Nachrichten oder Teile davon maskieren, ausblenden oder ihre Übermittlung beschränken. Diese Maßnahmen können auch automatisiert erfolgen. Sie müssen dem jeweiligen Anlass angemessen sein; insbesondere ist ein zulässiger und für die Abwicklung einer Buchung erforderlicher Austausch von Kontaktdaten zu berücksichtigen.
Soweit dies für die genannten Zwecke oder zur Bearbeitung von Support- und Reklamationsanfragen erforderlich ist, können hierzu befugte Mitarbeitende von HINTERLAND die betreffenden Nachrichten und den erforderlichen Gesprächskontext einsehen und überprüfen. Betroffene Nutzer können sich zur Überprüfung einer Beschränkung an den Support wenden und eine Überprüfung durch einen Mitarbeitenden verlangen. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
2.5. Nutzung und Rechte an veröffentlichten Inhalten Um die HINTERLAND-Plattform zu bewerben und die Sichtbarkeit von Inseraten für potenzielle Gäste zu erhöhen, können Inserate und andere Inhalte der Nutzer auf anderen Websites, in Anwendungen, in E-Mails sowie in Online- und Offline-Werbeanzeigen angezeigt werden. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden und erteilt HINTERLAND eine örtlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Lizenz zur werblichen Nutzung der Inserate (inklusive der darin enthaltenen Bilder und Texte – insgesamt als „Inhalte“ bezeichnet). Der Nutzer garantiert, dass er über alle Rechte an den Inhalten verfügt und dass diese Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Der Nutzer wird HINTERLAND auf erstes Anfordern seine Rechte an den Inhalten nachweisen. Der Nutzer garantiert auch, dass die Inhalte nicht rechtswidrig, irreführend, diskriminierend oder in sonstiger Art anstößig sind (z. B. durch die Darstellung von Gewalt, Nacktheit, sexuellen Handlungen oder verfassungswidrigen oder verbotenen Symbolen).
2.6. Verfügbarkeit und technische Wartung HINTERLAND kann die Verfügbarkeit der HINTERLAND-Plattform zeitweise einschränken, wenn dies aus technischen Gründen zum Zwecke der Wartung, Erneuerung („Updates“) oder technischer Verbesserungen notwendig ist.
2.7. Links und Angebote Dritter Die HINTERLAND-Plattform kann Links zu Websites und Ressourcen Dritter enthalten. Solche Dienste Dritter können anderen Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärungen unterliegen. HINTERLAND ist nicht verantwortlich für die Verfügbarkeit oder Richtigkeit solcher Dienste Dritter und auch nicht für Inhalte, Produkte oder Dienstleistungen, die über solche Dienste Dritter angeboten werden.
2.8. Umfang der Leistungen von HINTERLAND Der Verantwortungsbereich von HINTERLAND beschränkt sich ausschließlich auf (1) die Zurverfügungstellung der Plattform wie oben beschrieben und (2) die Unterstützung des Gastgebers bei der Zahlungsabwicklung. HINTERLAND ist hierbei nicht als Zahlungsdienstleister tätig.
2.9. KI-gestützte Funktionen HINTERLAND stellt auf der Plattform Funktionen bereit, die auf Systemen künstlicher Intelligenz beruhen; hierzu zählt insbesondere der Assistent „Howdy“. Nutzer werden vor Beginn der Interaktion darauf hingewiesen, dass sie mit einem KI-System interagieren. Die dabei erzeugten Antworten und Inhalte können unvollständig, veraltet oder unzutreffend sein und stellen insbesondere keine Rechts-, Steuer-, Sicherheits- oder sonstige Fachberatung dar. HINTERLAND übernimmt keine Gewähr für ihre Richtigkeit. Maßgeblich sind allein die Angaben im jeweiligen Inserat sowie diese Nutzungsbedingungen.
2.10. Automatisierte Verfahren und Einsatz von künstlicher Intelligenz HINTERLAND setzt darüber hinaus automatisierte Verfahren, einschließlich KI-gestützter Systeme, zur Unterstützung des Plattformbetriebs ein, insbesondere zur Betrugsprävention, zur Moderation von Inhalten und zur Qualitätssicherung. Eine ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhende Entscheidung, die dem Nutzer gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder ihn in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, trifft HINTERLAND nicht, soweit dies nicht ausdrücklich angegeben und gesetzlich zulässig ist. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung.
3. Registrierung und Nutzung der Plattform
3.1. Registrierung und Angaben zum Nutzerkonto Ein Nutzerkonto muss erstellt werden, um auf bestimmte Funktionen der HINTERLAND-Plattform zugreifen und diese nutzen zu können. Bei der Registrierung sind richtige, aktuelle und vollständige Angaben zu machen und die Daten stets aktuell zu halten. Wenn Du ein Nutzerkonto für ein Unternehmen, eine Personengesellschaft oder eine juristische Person registrierst, sicherst Du zu, dass Du bevollmächtigt bist, diese Organisation zu vertreten und rechtlich zu verpflichten.
3.2. Technische Voraussetzungen für die Nutzung Die für den Zugang zur und die Nutzung der Plattform erforderliche Hard- und Software unterliegt der alleinigen Verantwortung des Nutzers.
3.3. Nutzungsrechte an der Plattform HINTERLAND gewährt einen begrenzten, nicht ausschließlichen und nicht übertragbaren Zugang zur persönlichen Nutzung der Plattform zu dem oben beschriebenen Zweck. Jede andere Nutzung der Plattform ist strengstens untersagt und stellt einen Vertragsbruch dar.
3.4. Sperrung und Löschung von Nutzerkonten und Inseraten HINTERLAND behält sich das Recht vor, Nutzerkonten und Inserate nach eigenem Ermessen zu deaktivieren, zu sperren oder unwiderruflich zu löschen.
3.5. Gesetzliche und steuerliche Pflichten der Nutzer Nutzer sind allein für die Einhaltung bzw. Erfüllung aller Gesetze, Regeln, Vorschriften und Steuerpflichten verantwortlich, die für ihre Nutzung der HINTERLAND-Plattform gelten.
3.6. Unzulässige Nutzungen und Verhaltensweisen Nutzern der Plattform ist es untersagt, Folgendes zu tun oder andere dabei zu unterstützen:
geltende Gesetze, Vorschriften oder diese Nutzungsbedingungen zu verletzen oder zu umgehen
jemanden aufgrund nationaler Herkunft, Religion, Geschlecht, Geschlechtsidentität, physischer oder psychischer Behinderung, Gesundheitszustand, Familienstand, Alter oder sexueller Orientierung zu diskriminieren oder zu belästigen oder anderweitig gewalttätiges, schädliches, beleidigendes oder störendes Verhalten an den Tag zu legen; in diesem Zusammenhang ist es auch untersagt, Inhalte zu veröffentlichen, die rechtswidrig, irreführend, diskriminierend oder in sonstiger Art anstößig sind (z. B. durch die Darstellung von Gewalt, Nacktheit, sexuellen Handlungen oder verfassungswidrigen oder verbotenen Symbolen). HINTERLAND behält sich vor, solche Darstellungen nach eigenem Ermessen zu löschen oder auszublenden.
die Rechte anderer Personen zu verletzen, zu beeinträchtigen oder einer anderen Person Schaden zuzufügen
als Gastgeber einen Platz oder eine Unterkunft anzubieten, die nicht in ihrem Eigentum sind oder für die sie keine Genehmigung haben, sie auf der Plattform anzubieten oder Gästen zur Verfügung zu stellen
eine Buchung für eine andere Person durchzuführen und den Platz oder die Unterkunft nicht selbst zu nutzen (sofern von HINTERLAND nicht ausdrücklich genehmigt)
die HINTERLAND-Plattform zu nutzen, um eine Buchung unabhängig von der Plattform anzufragen, vorzunehmen oder anzunehmen, um dadurch Servicegebühren zu umgehen oder aus einem anderen Grund – insbesondere durch den Austausch persönlicher Kontaktinformationen wie z. B. Telefonnummern, E-Mail-Adressen, URLs oder Social-Media-Accounts
in Inseraten Eigenwerbung zu betreiben, um dem Gast eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Gastgeber außerhalb der HINTERLAND-Plattform zu ermöglichen. Insbesondere – aber nicht abschließend – sind Verweise auf eigene Websites des Gastgebers, die Anzeige von Kontaktdaten, die Einbindung genauer Ortsangaben (Adressdaten), die Verwendung eindeutiger Titel oder Eigennamen und Verweise auf andere externe Portale untersagt. Die vorstehenden Maßnahmen sind weder im Inserattext noch in Bildern oder in anderen Zusammenhängen zulässig. HINTERLAND behält sich vor, diese Angaben und Informationen auszublenden.
Zahlungen für Buchungen und Extras außerhalb der HINTERLAND-Plattform anzufragen, anzunehmen oder vorzunehmen
bei der Registrierung eines Nutzerkontos oder der Beschreibung von Inseraten falsche Angaben zu machen, gänzlich falsche Nutzerkonten einzurichten oder falsche Inserate zu erstellen
einen anderen Nutzer zu einem anderen Zweck zu kontaktieren als dazu, eine Frage zu einer Buchung, zu einem Inserat oder zur Nutzung der Plattform durch diesen Nutzer zu stellen; insbesondere ist es untersagt, einen Nutzer ohne vorherige schriftliche Genehmigung von HINTERLAND für Dienstleistungen, Anwendungen oder Websites Dritter anzuwerben
als direkter Mitbewerber von HINTERLAND oder als dessen Vertriebspartner die Plattform zu nutzen, um eigene Werbung zu verbreiten. Bei einem Verstoß ist eine Konventionalstrafe in Höhe von 10.000 Euro zu zahlen. HINTERLAND behält sich weitere rechtliche Schritte vor
die HINTERLAND-Plattform, ihre Inhalte oder Inhalte der Nutzer für kommerzielle oder sonstige Zwecke zu nutzen, die in diesen Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich erlaubt sind
Informationen einschließlich personenbezogener Daten über Nutzer zu kopieren, zu speichern oder auf andere Weise zu nutzen, wenn dies mit diesen Nutzungsbedingungen oder unserer Datenschutzerklärung nicht vereinbar ist oder auf sonstige Weise Datenschutzrechte von Nutzern oder Dritten verletzt
die Marken „HINTERLAND“ oder „HINTERLAND Camp“ in irgendeiner Weise zu schädigen oder zu beeinträchtigen, z. B. durch die unbefugte Nutzung des Logos, von Inhalten, die Registrierung und/oder Nutzung der Bezeichnungen „HINTERLAND“, „HINTERLAND Camp“ oder abgeleiteter Begriffe in Domainnamen, Handelsnamen, Marken oder sonstigen Quellenkennungen oder durch die Registrierung und/oder Nutzung von Domainnamen, Handelsnamen, Marken oder anderen Quellenkennungen, welche die HINTERLAND-Domains, -Marken, -Slogans, -Werbekampagnen oder andere Inhalte nachahmen oder ihnen zum Verwechseln ähnlich sind
die HINTERLAND-Plattform bzw. ein einzelnes Element oder sonstige geschützte Informationen oder das Layout und Design der Plattformseiten ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von HINTERLAND zu nutzen, anzuzeigen oder wiederzugeben
die HINTERLAND-Plattform in Verbindung mit der Verbreitung unangeforderter kommerzieller Nachrichten zu nutzen („Spam“)
Robots, Spider, Crawler, Scraper oder sonstige automatisierte Mittel oder Verfahren zu nutzen, um auf die HINTERLAND-Plattform zuzugreifen, Daten oder sonstige Inhalte von ihr abzurufen oder auf andere Weise mit ihr zu interagieren
die von HINTERLAND, einem von HINTERLAND beauftragten Dienstleister oder einem Dritten eingesetzten technischen Maßnahmen zum Schutz der HINTERLAND-Plattform zu umgehen, zu deaktivieren, zu stören, zu entschlüsseln oder anderweitig zu unterlaufen
Maßnahmen zu ergreifen, welche die Leistung oder das ordnungsgemäße Funktionieren der HINTERLAND-Plattform tatsächlich oder potenziell schädigen oder sich negativ darauf auswirken können
zu versuchen, die Software, die zum Betrieb der HINTERLAND-Plattform genutzt wird, zu entschlüsseln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder nachzuentwickeln
3.7. Bestimmungsgemäße Nutzung der Plattform Nutzer stimmen zu, die HINTERLAND-Plattform im Einklang mit dem dafür vorgesehenen Geschäftszweck sowie den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und diesen Nutzungsbedingungen zu nutzen. Jeder Missbrauch oder Missbrauchsversuch kann straf- und/oder zivilrechtlich verfolgt werden.
3.8. Bewertungen
(1) Gast und Gastgeber können einander innerhalb von 14 Tagen nach Aufenthaltsende bewerten. Sind beide Bewertungen abgegeben, werden sie gleichzeitig veröffentlicht. Ist nur eine Bewertung abgegeben, wird sie nach Ablauf der 14 Tage veröffentlicht.
(2) Bewertungen müssen auf einem tatsächlich stattgefundenen Aufenthalt beruhen und sich auf den gebuchten Stellplatz, die Unterkunft, ein gebuchtes Extra, die beteiligten Personen oder die damit zusammenhängenden Erfahrungen während des Aufenthalts beziehen. Hierzu zählt auch die Kommunikation im Zusammenhang mit dem Aufenthalt. Bewertungen, die sich ausschließlich auf die Kommunikation vor dem Aufenthalt, den Buchungsprozess oder eine nicht zustande gekommene Anreise beziehen, sind als Aufenthaltsbewertungen nicht zulässig.
(3) Negative und kritische Bewertungen bleiben veröffentlicht, sofern sie sich auf eigene Erfahrungen beziehen und einen nachvollziehbaren Bezug zum gebuchten Angebot haben. Dies gilt auch für subjektive Einschätzungen. Eine Bewertung wird nicht allein deshalb entfernt, weil sie negativ ist oder der Gastgeber ihr widerspricht.
(4) HINTERLAND entfernt eine Bewertung, wenn sie:
a) persönliche Beleidigungen, herabsetzende oder verletzende Äußerungen enthält, die über eine sachbezogene Kritik hinausgehen;
b) Drohungen, Diskriminierung, Hassrede oder sexuelle Belästigung enthält, unabhängig vom Bezug zur Buchung;
c) unzulässige personenbezogene Daten oder unzulässige externe Links enthält;
d) nicht auf einer eigenen Erfahrung im Zusammenhang mit einer Buchung beruht oder gefälscht bzw. manipuliert wurde;
e) im Austausch gegen eine vereinbarte Gegenleistung abgegeben wurde, insbesondere wenn eine Erstattung, ein Preisnachlass oder ein anderer Vorteil an die Abgabe einer Bewertung oder einen bestimmten Bewertungsinhalt geknüpft ist;
f) gegen geltendes Recht verstößt, insbesondere rechtswidrige Tatsachenbehauptungen über Dritte enthält;
g) Bildaufnahmen oder sonstige visuelle Inhalte enthält, die keinen nachvollziehbaren Bezug zum gebuchten Angebot oder zum Aufenthalt haben oder die Rechte oder die Privatsphäre Dritter verletzen. Hierzu zählen insbesondere Screenshots privater Kommunikationsverläufe sowie Aufnahmen identifizierbarer Personen, deren Veröffentlichung unzulässig ist.
Eine Einigung zwischen Gast und Gastgeber oder eine Erstattung begründet für sich allein keinen Anspruch auf Entfernung. Die bloße Behauptung, eine Bewertung sei falsch oder unangemessen, begründet ebenfalls keinen Anspruch auf Entfernung.
Enthalten Bildaufnahmen oder sonstige visuelle Inhalte personenbezogene Informationen oder Ortsangaben, durch die schutzwürdige private Aufenthaltsorte offengelegt werden, kann HINTERLAND die betreffenden Inhalte entfernen oder unkenntlich machen, beispielsweise indem sensible Standortinformationen geschwärzt werden. Ziffer 3.6 gilt entsprechend. Die übrige Bewertung bleibt davon unberührt.
(5) Gast und Gastgeber können öffentlich auf die Bewertung der jeweils anderen Seite antworten. Die Antwort wird unter der Bewertung angezeigt und kann nachträglich bearbeitet werden. Auch öffentliche Antworten müssen sachlich bleiben und dürfen keine rechtswidrigen oder anderweitig unzulässigen Inhalte enthalten.
(6) Für veröffentlichte Bewertungen kann eine Prüfung beantragt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Absatz (4) bestehen. Vor einer Entfernung erhält der Verfasser Gelegenheit zur Stellungnahme, soweit dies im Einzelfall angemessen und rechtlich erforderlich ist. In dringenden Fällen, insbesondere bei konkreten Anhaltspunkten für schwerwiegende rechtswidrige Inhalte, kann HINTERLAND eine Bewertung bis zum Abschluss der Prüfung vorübergehend nicht öffentlich anzeigen. HINTERLAND teilt die Entscheidung mit Begründung in Textform mit, soweit keine gesetzlichen Gründe entgegenstehen. Gesetzliche Melde- und Abhilfeverfahren bleiben unberührt.
(7) Veröffentlichte Bewertungen können nicht inhaltlich verändert werden.
(8) Der Verfasser kann eine Bewertung innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung selbst löschen. Dies gilt auch während eines laufenden Prüfverfahrens; der Prüfantrag wird hinsichtlich dieser Bewertung gegenstandslos. Nach Ablauf der 30 Tage ist eine selbstständige Löschung durch den Verfasser nicht mehr möglich. Eine gelöschte Bewertung kann der Verfasser nicht selbst erneut abgeben. Der Support kann sie auf ausdrücklichen Wunsch des Verfassers erneut erfassen und veröffentlichen, sofern der Bezug zum ursprünglichen Aufenthalt nachvollziehbar ist. Mit der erneuten Veröffentlichung beginnt die Frist für die selbstständige Löschung erneut.
(9) Bei Meinungsverschiedenheiten über einen Aufenthalt sind Gast und Gastgeber dazu angehalten, zunächst eine direkte Klärung anzustreben. HINTERLAND entscheidet nicht über die inhaltliche Berechtigung privater Streitigkeiten zwischen Gast und Gastgeber. Unberührt bleiben die Prüfung gemeldeter Bewertungen nach Absatz (6), die Ziffern 4.9, 4.17 und 5.5 sowie gesetzliche Melde-, Prüf- und Abhilfepflichten von HINTERLAND.
Gesetzliche Rechte zur Meldung und Beschwerde bleiben unberührt.
4. Buchung, Zahlung und Gebühren
4.1. Währung und Zahlungsverkehr Jede Zahlung oder sonstige finanzielle Transaktion wird ausschließlich in Euro getätigt.
4.2. Festlegung des Übernachtungspreises Der Mietpreis pro Nacht wird vom Gastgeber festgelegt. Bei Unterkünften kann der Gastgeber zusätzlich eine Reinigungsgebühr festlegen.
4.3. Servicegebühren und Buchungskosten HINTERLAND erhält bei jeder verbindlichen Buchung eines Stellplatzes eine Servicegebühr in Höhe von 20 % des Mietpreises für alle gebuchten Nächte, zuzüglich einer Grundgebühr von 2,00 Euro pro Nacht (inkl. MwSt.). Die Servicegebühr wird vom Gast getragen.
Abweichend hiervon fällt bei einem individuellen Angebot eine Grundgebühr von 2,00 Euro je Angebot an. Der für das individuelle Angebot berechnete Gesamtpreis wird vor dessen Annahme ausgewiesen. Für zusätzlich ausgewählte Extras gilt weiterhin die gesonderte Berechnung nach Ziffer 4.13.
Für Unterkünfte wie Cabins, Tiny Houses & Co. erhält HINTERLAND bei jeder verbindlichen Buchung eine Servicegebühr in Höhe von 15 % des Mietpreises für alle gebuchten Nächte, zuzüglich einer Grundgebühr von 2,00 Euro pro Nacht (inkl. MwSt.). Die Servicegebühr wird vom Gast getragen.
Für Extras erhält HINTERLAND eine Servicegebühr in Höhe von 20 % des vom Gastgeber festgelegten Preises (inkl. MwSt.). Die Servicegebühr wird vom Gast getragen und auf den Preis des Gastgebers aufgeschlagen. Eine Grundgebühr fällt für Extras nicht an.
Für die Berechnung und Rundung aller vorgenannten Beträge gilt Ziffer 4.13, für Extras ergänzend Ziffer 4.16.
4.4. Zustandekommen einer verbindlichen Buchung Eine verbindliche Buchung kann wie folgt zustande kommen: a) Verbindliche Buchungsanfrage des Gastes (Angebot des Gastes): Wenn der Gastgeber eine verbindliche Buchungsanfrage des Gastes annimmt, kommt mit der Annahme durch den Gastgeber der Vertrag zustande. Der Gast kann eine verbindliche Buchungsanfrage zurückziehen, solange der Gastgeber diese noch nicht angenommen hat. b) Verbindliches „Sofort-Buchen“-Angebot (Angebot des Gastgebers): Wenn der Gastgeber Sofortbuchungen unterstützt und anbietet, kann der Gast direkt eine verbindliche Buchung vornehmen. Mit der Buchung durch den Gast kommt der Vertrag zustande. Der Gastgeber kann innerhalb von 24 Stunden nach der Buchung durch den Gast von dem Vertrag zurücktreten. c) Individuelles Angebot (Angebot des Gastgebers): Der Gastgeber kann einem Gast auf dessen Anfrage ein individuelles Angebot unterbreiten. Mit der Annahme durch den Gast kommt der Vertrag zustande. Der Gastgeber kann sein Angebot zurückziehen, solange der Gast es noch nicht angenommen hat. Für die Stornierung gelten die im Inserat hinterlegten Bedingungen.
4.5. Zahlungsabwicklung über Stripe Die Abwicklung der Zahlungen erfolgt ausschließlich über den externen Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. („Stripe“). Gäste geben ihre Zahlungsdaten in einer Eingabemaske des Zahlungsdienstleisters Stripe ein und erklären sich damit einverstanden, dass der fällige Mietpreis und die Servicegebühren für die Buchung über das gewählte Zahlungsmittel von Stripe abgerechnet werden dürfen. HINTERLAND wird nicht als Zahlungsdienstleister tätig und die Zahlungen werden allein über Stripe abgewickelt. Nutzer verpflichten sich, nur solche Kreditkarten oder sonstigen Zahlungsmittel zu verwenden, zu deren Nutzung sie vollumfänglich berechtigt sind. Die Nutzungsbedingungen für Kreditkarten und sonstige Zahlungsmittel werden ausschließlich durch die jeweiligen Anbieter geregelt und sind für die geltenden Rechte und Pflichten maßgeblich.
4.6. Stripe-Konto und Pflichten der Gastgeber Für die Abwicklung von Buchungen legen Gastgeber im Vorfeld einen Stripe-Account an, um Zahlungen für Buchungen erhalten zu können. Hierbei gelten die Nutzungsbedingungen von Stripe (https://stripe.com/de/ssa) und das Stripe Connected Account Agreement (https://stripe.com/de/connect-account/legal), die beide von Stripe geändert werden können. Gastgeber stimmen diesen Bedingungen von Stripe zu und sind verpflichtet, Stripe gegenüber genaue und vollständige Angaben zu machen.
4.7. Vertragsschluss zwischen Gast und Gastgeber Wenn eine Buchung durch Annahme einer verbindlichen Buchungsanfrage, durch eine Sofortbuchung oder durch Annahme eines individuellen Angebots zustande kommt, schließen Gastgeber und Gast einen rechtlich bindenden Vertrag und sind verpflichtet, die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
4.8. Rechtliche Grundlagen des Aufenthalts Eine Buchung stellt ein eingeschränktes Recht dar, das dem Gast vom Gastgeber zum Betreten, Verweilen und Übernachten an einem Platz oder in einer Unterkunft für die Dauer des Aufenthalts gewährt wird. Während dieser Zeit ist der Gastgeber berechtigt, den Platz oder die Unterkunft in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht und den Vereinbarungen mit dem Gast weiterhin zu betreten. Rechtliche Grundlage des Vertrages zwischen Gast und Gastgeber sind die gesetzlichen Vorschriften zum Mietrecht (§§ 535 ff. BGB), sofern in diesen Nutzungsbedingungen nichts Abweichendes geregelt wird.
4.9. Meldung von Reklamationen Gäste sind verpflichtet, schwerwiegende Reklamationen innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Ankunft per E-Mail (hallo@hinterland.camp) an HINTERLAND zu melden und genaue Informationen oder Nachweise (z. B. in Form von Fotos oder Videos) über die Umstände der Reklamation zur Verfügung zu stellen. Im Falle einer berechtigten Reklamation kann die Auszahlung des Mietpreises gemäß Ziffer 4.10 an den Gastgeber zurückgehalten werden. Für die Nichterbringung gebuchter Extras gilt abweichend Ziffer 4.17.
4.10. Auszahlung des Mietpreises an Gastgeber Die Auszahlung des Mietpreises auf das Bankkonto des Gastgebers wird 4 Tage nach dem Ankunftstag des Gastes angewiesen, frühestens jedoch 2 Tage nach der Bezahlung durch den Gast. Die Auszahlung wird ohne weitere Mitteilung ausgelöst, sofern bis zu den vorgenannten Zeitpunkten keine Reklamation gemäß Ziffer 4.9 vorliegt. Alle eventuell seitens der Bank des Gastgebers zusätzlich anfallenden Kosten werden vom Gastgeber selbst getragen.
4.11. Änderung von Gebühren und Zahlungsabwicklung HINTERLAND behält sich das Recht vor, jederzeit die Gebühren, die Zahlungsabwicklung und die Abrechnungsweise zu ändern sowie den Zahlungsdienstleister zu wechseln. HINTERLAND wird die Nutzer darüber per E-Mail informieren.
4.12. Ausschluss des gesetzlichen Widerrufsrechts Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht, da es sich um folgende Verträge handelt: Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
4.13. Berechnung und Rundung Alle Beträge werden in Euro angegeben. Bei regulären Buchungen wird der Preis für jede Nacht und jeden gebuchten Platz aus dem Gastgeberpreis zuzüglich des prozentualen Aufschlags gemäß Ziffer 4.3 berechnet und auf volle Euro gerundet. Die Grundgebühr gemäß Ziffer 4.3 wird anschließend hinzugerechnet. Die berechneten Nachtpreise für alle gebuchten Nächte und Plätze werden addiert.
Die Reinigungsgebühr wird einschließlich des für die Unterkunft geltenden Aufschlags separat auf volle Euro gerundet. Auch der Gesamtpreis der ausgewählten Extras wird einschließlich des jeweiligen Aufschlags separat auf volle Euro gerundet. Dabei gilt: Beträge ab 0,50 Euro werden aufgerundet, Beträge unter 0,50 Euro abgerundet.
Die Rundung verringert nicht den vereinbarten Anteil des Gastgebers. Abweichende Vereinbarungen zu Aktionen, Gastgeberkompensationen und Stornierungen bleiben unberührt. Nachträglich gewährte Rabatte können dazu führen, dass der vom Gast zu zahlende Betrag Centbeträge enthält.
Der Gesamtbetrag wird dem Gast vor Abschluss der Buchung vollständig angezeigt. Für individuelle Angebote gilt ergänzend Ziffer 4.3.
Wird nur ein Teil des Gesamtbetrags erstattet, richtet sich der Erstattungsbetrag nach dem jeweiligen Erstattungsgrund und den dafür geltenden Ziffern dieser Nutzungsbedingungen. Bei einer vereinbarten Kulanz richtet sich die Erstattungsquote nach dem Gastgeberanteil gemäß Ziffer 5.2.
Teilerstattungen werden auf Centbasis berechnet. Bei einer Aufteilung auf mehrere Zahlungsanteile wird die Erstattung anteilig zugeordnet; rechnerische Bruchteile eines Cents werden je Zahlungsanteil auf den nächsten Cent aufgerundet.
4.14. Extras: Preis und Buchung Gastgeber können in ihrem Inserat Extras anbieten. Den Preis für jedes Extra legt der Gastgeber fest; es handelt sich um einen Endpreis einschließlich einer gegebenenfalls anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Extras können ausschließlich im Buchungsvorgang vor Abschluss der Buchung ausgewählt werden und müssen dem gebuchten Inserat desselben Gastgebers zugeordnet sein. Extras werden ausschließlich über die Plattform gebucht und abgerechnet. Ein Anspruch des Gastes auf Erbringung eines Extras entsteht erst mit dessen verbindlicher Buchung. Eine gesonderte Nachbuchung von Extras während eines bereits laufenden Aufenthalts wird nicht angeboten.
4.15. Vertragsverhältnis bei Extras Der Vertrag über ein Extra kommt ausschließlich zwischen Gast und Gastgeber zustande. HINTERLAND wird nicht Vertragspartei. Die Ziffern 2.2, 2.3, 4.7, 7.6 und 7.8 gelten für Extras entsprechend.
4.16. Servicegebühr auf Extras Für Extras berechnet HINTERLAND den Aufschlag von 20 % nach Ziffer 4.3. Eine zusätzliche Grundgebühr fällt für Extras nicht an. Die Servicegebühr wird dem Gast vor Abschluss der Buchung gesondert ausgewiesen. Die mit einer Buchung ausgewählten Extras werden gemeinsam mit dieser abgerechnet. Die Teilbeträge werden nach Ziffer 4.13 getrennt berechnet und anschließend zu einem Zahlbetrag zusammengefasst.
4.17. Zahlung, Auszahlung und Nichterbringung von Extras Für Zahlung und Auszahlung der Extras gelten die Ziffern 4.5, 4.6 und 4.10 entsprechend.
Erbringt der Gastgeber ein gebuchtes Extra nicht, sollen der Gast oder der Gastgeber dies HINTERLAND möglichst innerhalb von 72 Stunden nach Abreise per E-Mail hallo@hinterland.camp mitteilen. Der Gastgeber ist verpflichtet, eine ihm bekannte Nichterbringung unverzüglich mitzuteilen. Die Mitteilung soll die Buchungsnummer, das betroffene Extra, die Menge und die für die Prüfung erforderlichen Angaben enthalten.
Bei festgestellter Nichterbringung erstattet der Gastgeber den auf das nicht erbrachte Extra entfallenden, tatsächlich zu zahlenden Gastgeberpreis. HINTERLAND erstattet die diesem Extra zugeordnete, tatsächlich gezahlte Servicegebühr. Rabatte, bereits erfolgte Erstattungen und Aktionsvereinbarungen sind dabei zu berücksichtigen. Die Rückzahlungen können getrennt durch den Gastgeber und HINTERLAND erfolgen.
Eine eigenständige Rückabwicklung einzelner Extras über die Buchungsfunktion wird derzeit nicht angeboten; die Bearbeitung erfolgt über den Support. Andere in diesen Nutzungsbedingungen vorgesehene Teilerstattungen bleiben möglich.
Die 72-Stunden-Angabe dient einer zeitnahen Bearbeitung. Ein automatischer Ausschluss gesetzlicher Ansprüche gegen den Gastgeber oder HINTERLAND ist damit nicht verbunden.
5. Stornierungsbedingungen
5.1. Stornierung und Erstattung bei Buchungen Möchte ein Gast seine Buchung absagen, bevor diese stattgefunden hat, gelten die im Inserat genannten Stornierungsbedingungen. Unabhängig von diesen Bedingungen erhält der Gast immer eine vollständige Rückerstattung, wenn er innerhalb von 48 Stunden nach der Buchung storniert und bis zur Anreise noch mindestens ein Tag verbleibt.
5.2. Stornierungsmodelle und Erstattungsfristen HINTERLAND bietet folgende Stornierungsbedingungen:
Flexibel: Der Gast kann bis 1 Tag vor seiner Anreise (12:00 Uhr) stornieren und erhält den gesamten Buchungsbetrag inklusive der HINTERLAND-Servicegebühren zurück.
Entspannt: Der Gast kann bis 10 Tage vor seiner Anreise stornieren und erhält den gesamten Buchungsbetrag inklusive der HINTERLAND-Servicegebühren zurück.
Moderat: Der Gast kann bis 30 Tage vor seiner Anreise stornieren und erhält den gesamten Buchungsbetrag inklusive der HINTERLAND-Servicegebühren zurück.
Nach Ablauf der jeweiligen Frist besteht kein Anspruch auf Erstattung. Der Gastgeber kann dem Gast auf dessen Anfrage freiwillig eine vollständige oder teilweise Erstattung des von ihm vereinnahmten Mietpreises gewähren. Die Servicegebühr von HINTERLAND wird in diesem Fall nicht erstattet.
5.3. Keine Stornierung durch Rückbuchung der Zahlung Eine Rückbuchung über die Kreditkarte, PayPal oder eine SEPA-Lastschriftrückgabe (Chargeback) gilt nicht als Stornierung der Buchung. Für eine wirksame Stornierung gelten ausschließlich die Stornierungsbedingungen gemäß Ziffer 5.1 und 5.2.
Soweit HINTERLAND durch eine vom Gast zu vertretende Rückbuchung oder Rücklastschrift nachweislich Kosten entstehen, die HINTERLAND dem Gast rechtlich wirksam auferlegen darf, kann HINTERLAND diese Kosten vom Gast ersetzt verlangen. Die Kosten sind auf die tatsächlich entstandenen und erstattungsfähigen Beträge beschränkt.
5.4. Stornierung von Extras Wird eine Buchung storniert, entfallen die zu dieser Buchung ausgewählten Extras automatisch. Für ihre Erstattung gelten dieselben Bedingungen wie für die Buchung nach den Ziffern 5.1 und 5.2.
5.5. Stornierung durch den Gastgeber Gastgeber können eine verbindlich zustande gekommene Buchung nicht stornieren. Das Rücktrittsrecht bei Sofortbuchungen gemäß Ziffer 4.4 b) sowie Kündigungsrechte aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
Storniert ein Gastgeber eine bestätigte Buchung ohne triftigen Grund und außerhalb der geltenden Stornierungsfrist, erhält der Gast abweichend von Ziffer 5.2 den vollständigen Buchungsbetrag einschließlich der Servicegebühren erstattet. HINTERLAND stellt dem Gastgeber in diesem Fall die Servicegebühr in Rechnung, die bei Durchführung der Buchung angefallen und vom Gast getragen worden wäre. Die Abrechnung erfolgt nachträglich durch Rechnungsstellung. HINTERLAND kann den offenen Rechnungsbetrag mit künftigen Auszahlungen an den Gastgeber verrechnen. Dem Gastgeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass HINTERLAND kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor bei höherer Gewalt, bei einer behördlichen Untersagung der Nutzung des Platzes oder der Unterkunft sowie bei sonstigen Umständen, die der Gastgeber nicht zu vertreten hat und die ihm die Erbringung der Leistung unzumutbar machen. Der Gastgeber hat HINTERLAND den Grund unverzüglich mitzuteilen und auf Anforderung nachzuweisen.
6. Hinweise zur Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und Rechten Dritter
6.1. Prüfung der geltenden Vorschriften durch Gastgeber Gastgeber sind aufgefordert, sich mit den örtlich geltenden Gesetzen und Vorschriften vertraut zu machen, bevor sie auf der HINTERLAND-Plattform ein Inserat erstellen.
6.2. Genehmigungen und rechtliche Voraussetzungen für Angebote Gastgeber, Plätze und Unterkünfte unterliegen Gesetzen und Vorschriften verschiedener Ebenen (z. B. Bundesebene, Landesebene, städtische und kommunale Ebene), die Einfluss auf die freie Verfügung zur kurzzeitigen Vermietung von Plätzen und Unterkünften an zahlende Gäste haben und diese einschränken können. In manchen Gebieten ist es erforderlich, eine behördliche Erlaubnis oder Lizenz einzuholen, bevor öffentliche Inserate erstellt und Gäste empfangen werden können. Es können auch ausdrückliche Verbote bestehen, deren Verletzung Strafzahlungen oder andere Strafen nach sich ziehen kann.
6.3. Zusicherung der Rechtmäßigkeit durch Gastgeber Gastgeber versichern, dass die Buchung und Nutzung der von ihnen inserierten Plätze und Unterkünfte durch Gäste (1) keine geltenden Rechte Dritter verletzt, (2) unter Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften sowie steuerlichen Anforderungen erfolgt und (3) alle erforderlichen Erlaubnisse oder Lizenzen vorliegen. Dies gilt ausdrücklich auch für angebotene Extras, insbesondere im Hinblick auf gewerbe-, hygiene-, wasser- und schifffahrtsrechtliche Anforderungen sowie deren zutreffende umsatzsteuerliche Behandlung.
6.4. Eigenverantwortung der Gastgeber Es unterliegt der alleinigen Verantwortung der Gastgeber, alle in Ziffer 6.3 aufgeführten Gesetze und Vorschriften sowie die dort genannten Rechte und Pflichten einzuhalten. HINTERLAND übernimmt keinerlei Verantwortung dafür, dass Gastgeber diese vollumfänglich einhalten.
6.5. Naturschutz und verantwortungsvolles Verhalten im Freien Gäste sind aufgefordert, beim Verweilen und Übernachten im Freien die Natur zu schützen und das Bundesnaturschutzgesetz, das Bundeswaldgesetz sowie die Waldgesetze der einzelnen Bundesländer eigenverantwortlich zu befolgen.
6.6. Verkehrssicherung bei Extras Gastgeber stellen sicher, dass die von ihnen angebotenen Extras verkehrssicher und funktionsfähig sind und, soweit erforderlich, regelmäßig gewartet und geprüft werden. Dies betrifft insbesondere Saunaanlagen, Boote und Feuerstellen. Gastgeber weisen Gäste vor der Nutzung in die sichere Handhabung ein, halten gesetzlich vorgeschriebene Sicherheits- und Rettungsmittel vor und weisen auf bestehende Nutzungsrisiken hin.
7. Haftung
7.1. Verantwortung für Nutzerinhalte und veröffentlichte Informationen HINTERLAND überprüft nicht die Richtigkeit und Genauigkeit der von den Nutzern der Plattform erstellten Inhalte und kann daher weder die Richtigkeit und Genauigkeit der darin gemachten Angaben und Informationen garantieren noch in irgendeiner Weise dafür haften. Nutzer allein sind für alle von ihnen zur Verfügung gestellten Daten und Informationen verantwortlich. Darüber hinaus sind alle Nutzer allgemein für ihre Nutzung der Plattform verantwortlich. HINTERLAND unterliegt keiner allgemeinen Verpflichtung, die von Nutzern zur Verfügung gestellten Informationen zu überprüfen oder Inhalte zu löschen, die nicht gesetzeswidrig erscheinen. HINTERLAND übernimmt keinerlei Haftung für eine möglicherweise aus der Nutzung der Plattform durch die Nutzer entstehende Verletzung von Rechten Dritter.
7.2. Schutz veröffentlichter Daten vor Fremdnutzung HINTERLAND haftet nicht für die Fremdnutzung veröffentlichter Daten durch andere Nutzer oder Dritte. Nutzer allein sind dafür verantwortlich, ihre veröffentlichten Daten vor Fremdnutzung zu schützen.
7.3. Haftung bei technischen Ausfällen und Wartungsarbeiten HINTERLAND haftet nicht für Ausfälle oder Störungen der Internet- und Telekommunikationsinfrastruktur, die außerhalb unserer Kontrolle liegen und zu Störungen der Verfügbarkeit der HINTERLAND-Plattform führen können. HINTERLAND haftet außerdem nicht für zeitweise Einschränkungen, die aus technischen Gründen zum Zwecke der Wartung, Erneuerung („Updates“) oder technischer Verbesserungen notwendig sind.
7.4. Rechtmäßigkeit der Angebote und Nutzung durch Gäste HINTERLAND haftet nicht für die Rechtmäßigkeit der Tätigkeit der Gastgeber im Zusammenhang mit den Plätzen und Unterkünften und auch nicht für deren Nutzung durch Gäste. Daher sind alle Nutzer selbst für die Rechtmäßigkeit ihrer geplanten und durchgeführten Tätigkeiten verantwortlich und organisieren die rechtlichen und finanziellen Bedingungen ihrer Geschäftsbeziehung eigenverantwortlich.
7.5. Haftung für Inserate, Nutzerverhalten und höhere Gewalt HINTERLAND haftet nicht für (1) die Rechtmäßigkeit der auf der Plattform veröffentlichten Inserate, (2) die Konsequenzen realer oder virtueller Zusammenkünfte zwischen Nutzern der Plattform, (3) jegliche Schäden, die aus dem Fehlverhalten von Nutzern oder Dritten entstehen, oder (4) Schäden in Fällen höherer Gewalt.
7.6. Verantwortung für Qualität und Ausstattung der Angebote Gastgeber allein sind für die Qualität und Ausstattung der Plätze, Unterkünfte und der angebotenen Extras verantwortlich. HINTERLAND haftet nicht für die Qualität und Ausstattung der auf der Plattform inserierten Plätze und Unterkünfte.
7.7. Sorgfaltspflichten und Schäden während des Aufenthalts Gäste sind dafür verantwortlich, den Platz oder die Unterkunft (einschließlich aller Gegenstände, die sich am Platz oder in der Unterkunft befinden) in dem Zustand zu hinterlassen, in dem sie diese vorgefunden haben. Gäste sind für ihre eigenen Handlungen und Unterlassungen sowie für die Handlungen und Unterlassungen der Personen verantwortlich und haftbar, die sie begleiten, die sie an den Platz oder in die Unterkunft einladen oder denen sie auf andere Weise Zutritt zum Platz oder zur Unterkunft verschaffen. Ausgenommen sind der Gastgeber und die Personen, die der Gastgeber an den Platz oder in die Unterkunft einlädt. Wenn ein Gastgeber nachweist, dass ein Gast einen Platz oder eine Unterkunft oder die dort befindlichen Gegenstände schuldhaft beschädigt hat, kann er vom Gast eine angemessene Ausgleichszahlung verlangen.
7.8. Klärung von Ansprüchen zwischen Gast und Gastgeber Jegliche Ansprüche wegen Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen in Bezug auf die angebotenen Plätze und Unterkünfte (insbesondere Ansprüche nach den vorstehenden Ziffern 7.6 und 7.7) sind zwischen den Nutzern zu klären. HINTERLAND ist in dieses Vertragsverhältnis nicht involviert und übernimmt auch keine sekundäre Haftung.
7.9. Freistellung Der Gastgeber stellt HINTERLAND von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung seiner Pflichten und Zusicherungen aus den Ziffern 6.3 und 6.6 beruhen.
8. Vertragsbeendigung
8.1. Beendigung einer Buchung durch den Gast Gäste können bestehende Verträge mit Gastgebern vorzeitig beenden, indem sie die Stornierungsbedingungen aus Ziffer 5 erfüllen.
8.2. Beendigung des Vertrags durch den Gastgeber Gastgeber können diesen Vertrag mit HINTERLAND nur dann beenden, wenn all ihre Verpflichtungen aus bestehenden Verträgen mit Gästen durch die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen beendet wurden.
8.3. Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund Kündigungsrechte aus wichtigem Grund bleiben von den vorstehenden Ziffern unberührt.
8.4. Sperrung und Beendigung von Nutzerkonten durch HINTERLAND HINTERLAND behält sich das Recht vor, Nutzerkonten bei jeder Form von Fehlverhalten oder Missbrauch nach eigenem Ermessen zu deaktivieren, zu sperren oder unwiderruflich zu löschen und dadurch diesen Vertrag einseitig auszusetzen oder zu beenden.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Anwendbares Recht Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.2. Gesamtheit der vertraglichen Vereinbarungen Der vorliegende Vertrag stellt die Gesamtheit der Vereinbarung zwischen Nutzern und HINTERLAND dar. Er ersetzt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vertragsvereinbarungen.
9.3. Änderung der Nutzungsbedingungen HINTERLAND behält sich das Recht vor, diese Bedingungen zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen. Eine Änderung wird unter Mitteilung der geänderten Fassung der AGB und unter Setzung einer angemessenen Reaktionsfrist angekündigt. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass die Änderungen ohne Reaktion als angenommen gelten sollen. Lehnt ein Nutzer die neuen Bestimmungen ab, kann er den Vertrag gemäß Ziffer 8 jederzeit kündigen.
9.4. Fortgeltung der übrigen Vertragsbestimmungen Sollten einzelne dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
9.5. Gerichtsstand Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder anlässlich dieses Vertrages ist Hamburg. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nur, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.
9.6. Teilnahme an Verbraucherschlichtungsverfahren HINTERLAND nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist dazu nicht verpflichtet.
Hamburg, 16. Oktober 2026, Version 1.3