Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG - Internet-Teilnahmebedingungen für LOTTO 6aus49
7716 Wörter
Die Vertragsanalyse befindet sich mit folgenden Aufgaben in Arbeit:
Warnhinweis
AGB nur als PDF-Download abrufbar.
(02.11.2026, Team wikimarks)
wichtige Inhalte:–
| (1) B |
Das Angebot richtet sich nur an Spieler mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen; nur sie können sich registrieren. (bearbeiten)
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| (3) B |
Nach der endgültigen Bestätigung des Tipps sind Widerruf und Rücktritt ausgeschlossen. (Anmerkung: gesetzlich vorgesehene Ausnahme für Lotterien.) (bearbeiten)
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| (4) B |
Ein DauerTipp läuft nach jeder Abrechnungsperiode automatisch weiter, bis der Spieler kündigt oder das Guthaben nicht mehr reicht; kündbar ist er zum Ende der gewählten Periode, höchstens mit einem Monat Frist. (bearbeiten)
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| (5) B |
Je Spielauftrag fällt eine Bearbeitungsgebühr von 0,50 bis 1,00 Euro an, abhängig von Laufzeit und Zahl der Ziehungen je Woche. (Anmerkung: Der Spieleinsatz beträgt 1,20 Euro je Spiel und Ziehung.) (bearbeiten)
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| (6) B |
Für den Inhalt des Spielvertrags zählen allein die in der Zentrale gespeicherten Daten. (Anmerkung: Die Spielbenachrichtigung per E-Mail ist nur ein Beleg für die Abgabe des Tipps.) (bearbeiten)
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| (7) B |
Der Anbieter kann vom Spielvertrag zurücktreten, unter anderem bei Anhaltspunkten für eine Straftat, einem Verstoß gegen den Teilnahmeausschluss oder einer Teilnahme über einen unzulässigen Spielvermittler. (Anmerkung: Einsatz und Gebühr werden dann erstattet.) (bearbeiten)
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| (9) B |
Ist die Haftung nach diesen Regeln ausgeschlossen (spieltypische Risiken, technische Störungen, Straftaten Dritter, höhere Gewalt), erstattet der Anbieter auf Antrag Spieleinsatz und Bearbeitungsgebühr. (Anmerkung: Ein entgangener Gewinn wird nicht ersetzt.) (bearbeiten)
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| (10) B |
Ausgeschüttet werden 50 Prozent der Spieleinsätze; bei jeder Teilnahme besteht das Risiko, Einsatz und Bearbeitungsgebühr vollständig zu verlieren. (bearbeiten)
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| (2) C |
Bis zur Identifizierung darf der Spieler innerhalb von 72 Stunden höchstens 100 Euro einzahlen und einsetzen; Auszahlungen, auch von Gewinnen, gibt es erst nach Identifizierung und Kontoprüfung. (bearbeiten)
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| (8) C |
Der Spieler kann die Geschäftsbeziehung jederzeit per E-Mail beenden und erhält sein Guthaben zurück; zudem kann er sich befristet selbst sperren lassen. (bearbeiten)
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kritische Inhalte:
| [1] B |
Die Teilnahmebedingungen und ihre Änderungen werden auf der Webseite veröffentlicht und gelten mit jeder weiteren Spielteilnahme als anerkannt. (Anmerkung: Beim DauerTipp läuft die Teilnahme ohne Zutun weiter; eine Mitteilung von Änderungen ist nicht vorgesehen.) (bearbeiten)
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| [2] C |
Gibt es sechs Monate keine Kontobewegung, wird das Guthaben zurücküberwiesen und das Spielkonto geschlossen; scheitern die Überweisung und drei Monate später ein Kontaktversuch, verfällt das Guthaben zugunsten von Sonderauslosungen. (bearbeiten)
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Verweis auf andere Verträge:
| <1> B |
Für die gleichzeitige Teilnahme an der GlücksSpirale und der Zusatzlotterie Die Sieger-Chance gelten deren eigene Teilnahmebedingungen. (bearbeiten)
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| <2> B |
Für Systemspiele gelten ergänzende Bedingungen, die im Internet abrufbar sind. (bearbeiten)
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| <3> C |
Es wird auf die Datenschutzinformationen des Anbieters verwiesen. (bearbeiten)
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November 2023
Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG
Internet-Teilnahmebedingungen für LOTTO 6aus49
Präambel
Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig
1. das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die
Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen,
2. durch ein begrenztes, eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel
darstellendes Glücksspielangebot den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in
geordnete und überwachte Bahnen zu lenken, sowie der Entwicklung und Ausbreitung
von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenzuwirken,
3. den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten,
4. sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor
betrügerischen Machenschaften geschützt, die mit Glücksspielen verbundene Folge-
und Begleitkriminalität abgewehrt werden.
In Ansehung dieser Ziele und um der ordnungsrechtlichen Aufgabe nachzukommen, ein
ausreichendes Glücksspielangebot sicherzustellen, wird LOTTO 6aus49 mit anderen
Unternehmen mit gemeinsamer Gewinnermittlung und Gewinnausschüttung zu den
nachfolgenden Bedingungen veranstaltet / durchgeführt.
Die Gewinnermittlung und Gewinnausschüttung findet mit anderen Unternehmen im Rahmen
einer gemeinsamen Poolung statt.
Die in diesen Internet-Teilnahmebedingungen aufgeführten Begrifflichkeiten gelten
gleichermaßen für alle Geschlechtsformen (männlich, weiblich, divers) und werden nicht zum
Nachteil eines Geschlechts verwendet.
I. Allgemeines
§ 1 Organisation
Die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG (im Folgenden Unternehmen genannt)
veranstaltet das LOTTO 6aus49 aufgrund des Glücksspielstaatsvertrages 2021 in der
geltenden Fassung und des Gesetzes zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages vom 13.
November 2012 in der geltenden Fassung und der hierzu vom Ministerium des Innern des
Landes Nordrhein-Westfalen erteilten Genehmigung in der jeweils geltenden Fassung. Das
Vertriebsgebiet umfasst das Land Nordrhein-Westfalen.
§ 2 Verbindlichkeit der Internet-Teilnahmebedingungen
1. Für die Teilnahme an den Ziehungen LOTTO 6aus49 im Internet sind allein diese Internet-
Teilnahmebedingungen des Unternehmens einschließlich eventuell ergänzender
Bedingungen z. B. für Systemspiel maßgebend. Der Spielteilnehmer erkennt diese
Internet-Teilnahmebedingungen einschließlich eventuell ergänzender Bedingungen
erstmalig mit Registrierung und dann mit jeder weiteren Spielteilnahme als verbindlich an.
Dies gilt auch dann, wenn das Unternehmen eine gemeinsame Gewinnermittlung und
Gewinnausschüttung mit anderen Unternehmen durchführt.
2. Die Internet-Teilnahmebedingungen sind auf den Web-Seiten des Unternehmens
einzusehen bzw. ausdruckbar.
3. Dies gilt auch für etwaige Änderungen und Ergänzungen der Internet-
Teilnahmebedingungen sowie für eventuell ergänzende Bedingungen, insbesondere für
die Systemspielteilnahme im Internet und sonstige Bekanntmachungen.[1]
4. Die Teilnahmebedingungen gehen, bei etwaigen Widersprüchen zwischen Angaben auf
Spielscheinen und sonstigen werblichen Aussagen und den Teilnahmebedingungen, vor.
§ 3 Teilnahmezeitpunkt und Gegenstand des LOTTO 6aus49
1. Im Rahmen des LOTTO 6aus49 werden wöchentlich zwei Ziehungen, eine am Mittwoch
und eine am Samstag, durchgeführt.
2. Alle Spielaufträge, deren vollständige Daten bis zum Annahmeschluss der jeweiligen
Mittwochs- oder Samstagsziehung zur Zentrale fehlerfrei übertragen wurden, nehmen an
der Ziehung teil, die dem Annahmeschluss folgt.
3. Der Spielteilnehmer kann die ausschließliche Teilnahme an einer oder mehreren
aufeinanderfolgenden Mittwochs- und / oder Samstagsziehung/en wählen (Spielzeitraum).
4. In diesem Fall nehmen alle Spielaufträge, deren vollständige Daten bis zum
Annahmeschluss der jeweiligen Mittwochs- bzw. Samstagsziehung zur Zentrale fehlerfrei
übertragen wurden, an der / den Mittwochsziehung/en bzw. Samstagsziehung/en teil, die
dem Annahmeschluss folgt / folgen.
5. Gegenstand (Spielformel) von LOTTO 6aus49 ist die Voraussage von 6 Zahlen aus der
Zahlenreihe 1 bis 49 und zusätzlich die Voraussage einer 1stelligen Superzahl aus der
Zahlenreihe 0 bis 9; die Gewinnermittlung richtet sich nach Abschnitt IV.
§ 4 Spielgeheimnis
Das Unternehmen wahrt das Spielgeheimnis, insbesondere darf der Name des
Spielteilnehmers nur mit dessen ausdrücklicher Einwilligung bekannt gegeben werden.
Gesetzliche Auskunftsverpflichtungen des Unternehmens bleiben hiervon unberührt.
II. Spielvertrag
Ein Spielteilnehmer kann am LOTTO 6aus49 teilnehmen, indem er mittels der vom
Unternehmen bereitgehaltenen Web-Seiten ein Angebot auf Abschluss eines Spielvertrages
abgibt.
Er erhält als Beleg für die Abgabe seines Angebots eine Spielbenachrichtigung auf
elektronischem Wege.
Der Spielvertrag kommt dann nach Maßgabe der Bestimmungen in diesem Abschnitt zwischen
dem Spielteilnehmer und dem Unternehmen zustande.
Mit der Abgabe eines Angebotes auf Abschluss eines Spielvertrages, kann gleichzeitig an der
GlücksSpirale sowie der Zusatzlotterie Die Sieger-Chance teilgenommen werden. Es erfolgt
eine separate Spielbenachrichtigung. Es gelten die Internet-Teilnahmebedingungen der
GlücksSpirale sowie der Zusatzlotterie Die Sieger-Chance.<1>
§ 5 Voraussetzungen für die Spielteilnahme
1. Die Teilnahme an den Ziehungen ist nur mit den vom Unternehmen jeweils für die
Spielteilnahme zugelassenen Verfahren auf den Web-Seiten möglich.
2. Die Spielteilnahme
- Minderjähriger ist gesetzlich unzulässig, der Ausschluss Minderjähriger wird durch
Identifizierung und Authentifizierung gewährleistet,
- ist bei Überschreitung des täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz- oder
Verlustlimits des Spielteilnehmers ausgeschlossen,
- ist bei Teilnahme auch an Glücksspielen, an denen gesperrte Spieler nicht teilnehmen
dürfen, ausgeschlossen, wenn die jährliche Überprüfung der vom Spielteilnehmer auf
dem Spielkonto hinterlegten Angaben nicht rechtzeitig erfolgreich durchgeführt
werden kann,
- ist ausgeschlossen, wenn das Zahlungskonto für Ein- und Auszahlungen auf das oder
von dem Spielkonto nicht auf den Namen des Spielteilnehmers lautet,
- ist ausgeschlossen, wenn das Spielkonto gesperrt ist, weil der Verdacht besteht, dass
Gewinne unrechtmäßig erworben wurden, gegen gesetzliche Bestimmungen,
insbesondere im Bereich der Geldwäsche, gegen den GlüStV 2021 oder gegen
Bedingungen für das Spielkonto verstoßen wird.
3. Der Spielteilnehmer hat sich vor der ersten Spielteilnahme entsprechend dem
festgelegten Verfahren auf elektronischem Wege zu registrieren und die Richtigkeit der
dabei erhobenen personenbezogenen Daten regelmäßig zu bestätigen. Die vom
Spielteilnehmer für das Spielkonto hinterlegten Daten werden vom Unternehmen mit den
für die Identifizierung zugelassenen Verfahren regelmäßig überprüft, wenn auch an
Lotterien teilgenommen wird, die dem Sperrsystem unterfallen. Der Spielteilnehmer hat
auch eine E-Mail-Adresse und ein Passwort festzulegen. Das Passwort ist vom
Spielteilnehmer geheim zu halten. Jeder Kunde kann nur ein Spielkonto führen.
Registrierten Kunden ist es untersagt, sich unter Angabe eines anderen Namens oder
einer anderen E-Mail-Adresse als Neukunde anzumelden. Ein Spielkonto ist nicht
übertragbar.
Der Spielteilnehmer hat ein tägliches, wöchentliches oder monatliches Einsatz-,
Einzahlungs- und Verlustlimit festzulegen. Bei Erreichen des Einsatz- bzw. Verlustlimits
ist eine weitere Spielteilnahme, bei Erreichen des Einzahlungslimits eine weitere
Einzahlung nicht möglich. Der Spielteilnehmer kann ein Limit jederzeit herabsetzen oder
mit einer Frist von sieben Tagen bis zum vom Unternehmen zugelassenen Limit
heraufsetzen.
Eine Registrierung ist nur für natürliche Personen (Spielteilnehmer) möglich, die ihren
Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben.(1) Der Spielteilnehmer muss im Rahmen der
Registrierung eine Kontoverbindung gemäß § 1 Abs. 17 ZAG angeben, die auf den Namen
des Spielteilnehmers lautet. Nach erstmaliger Hinterlegung der Kontoverbindung und
jeder weiteren Änderung der Kontoverbindung überweist das Unternehmen über den
Dienstleister insic GmbH in einem weiteren Schritt den Betrag von einem Cent (0,01 €)
auf das vom Spielteilnehmer angegebene Bankkonto. Im Überweisungstext ist ein
Freischaltcode enthalten, den der Spielteilnehmer anschließend auf der Website von
WestLotto in einem dafür vorgesehenen Feld eingeben muss. Nach erfolgreicher Eingabe
des Freischaltcodes ist das Bankkonto verifiziert und Auszahlungen (inkl. Gewinne)
können auf das hinterlegte Bankkonto vorgenommen werden, sofern kein anderer
Hindernisgrund (z.B. „Sofortlimit“) vorliegt.
4. Der Spielteilnehmer muss vor Spielteilnahme die zur Registrierung erforderlichen
persönlichen Daten, insbesondere Name, Hauptwohnsitz mit Postleitzahl, Geburtsdatum,
Geburtsort, Geburtsname, Bankverbindung, E-Mail-Adresse und Mobil-Telefonnummer
auf dem vorgesehenen elektronischen Weg an das Unternehmen übermitteln. Der Zugriff
auf die angegebene E-Mail-Adresse muss vom Spielteilnehmer bestätigt werden. Dafür
sendet WestLotto an die genannte E-Mail-Adresse eine E-Mail mit einem Link zur
Verifizierung. Mittels eines Klicks auf den Link ist die Bestätigung der E-Mail-Adresse
abgeschlossen. Nach Übermittlung der vorgenannten Daten und der Verifizierung der E-
Mail-Adresse erfolgt eine Registrierung des Spielteilnehmers auf elektronischem Wege.
Das Unternehmen hat das Recht, aus wichtigen Gründen die Registrierung zu verweigern.
Nur der wirtschaftlich Berechtigte kann registrierter Spielteilnehmer sein. Mit der
Registrierung versichert der Spielteilnehmer, der wirtschaftlich Berechtigte zu sein. Die
Teilnahme von Spielgemeinschaften wird ausgeschlossen.
DauerTipp-Kunden und WestLotto-Karten-Kunden können mit der DauerTipp-
Nummer/WestLotto-Karten-Nummer zuzüglich ihres Geburtsdatums und der letzten drei
Ziffern ihrer IBAN eine verkürzte Registrierung durchlaufen.
Der Spielteilnehmer befindet sich bis zum Abschluss der Identifizierung im Status
„Sofortlimit“. In dem Status „Sofortlimit“ ist er berechtigt in einem Zeitraum von 72 Stunden
einen Betrag von maximal 100,00 Euro einzuzahlen und einzusetzen. Weitere
Einzahlungen und ein weiteres Mitspiel sowie Auszahlungen an den Spielteilnehmer sind
erst nach erfolgreicher Identifizierung und Kontoverifizierung möglich. Dies gilt auch für
erzielte Gewinne.(2)
Der Status „Sofortlimit“ wird aufgehoben, wenn der Spielteilnehmer eines der
Identifizierungs-Verfahren erfolgreich abgeschlossen hat. Für die Durchführung des
POSTIDENT-Verfahrens wird dem Spielteilnehmer das POSTIDENT-Formular per PDF
zur Verfügung gestellt. Der Spielteilnehmer druckt das POSTIDENT-Formular aus und
legt das Formular bei einer Postfiliale seiner Wahl zusammen mit einem
Ausweisdokument vor. Nach dem Abschluss der Identifizierung wird das Spieleinsatzlimit
auf das vom Spielteilnehmer festgelegte Limit gesetzt (max. 1.000,00 Euro / Monat).
Sollte die Identifizierung des Spielteilnehmers nicht innerhalb von 72 Stunden erfolgreich
abgeschlossen werden, wird der Spielteilnehmer für weitere Spielteilnahmen gesperrt. Die
Spielsperre kann durch die erfolgreiche Durchführung des POSTIDENT-Verfahrens bzw.
eines der weiteren Identifizierungs-Verfahren durch den Spielteilnehmer aufgehoben
werden.
Alternativ hat der Spielteilnehmer außerdem die Möglichkeit, sich per Online ID-Check
oder per Videoidentifizierung zu identifizieren. Bei dem Identifizierungsverfahren Online
ID-Check werden die vom Spielteilnehmer eingegebenen Daten in einem ersten Schritt
mit Referenzdateien der SCHUFA Holding AG (SCHUFA-Verfahren „SCHUFA
IdentitätsCheck Premium“ sowie „SCHUFA-Kontonummern Check“ oder vergleichbare
Nachfolgeverfahren) abgeglichen. Die Überprüfung des Geburtsortes, Geburtsnamens
und die 1 Cent-Überweisung erfolgen unter Einschaltung des Dienstleisters insic GmbH.
Eine Überprüfung der Bonität des Spielteilnehmers ist mit diesen SCHUFA-Verfahren
nicht verbunden. Bei erfolgreichem Abgleich überweist das Unternehmen in einem
weiteren Schritt den Betrag von einem Cent (0,01 €) auf das vom Spielteilnehmer
angegebene Bankkonto. Im Überweisungstext ist ein 6-stelliger Freischaltcode enthalten,
den der Spielteilnehmer anschließend auf der Webseite von WestLotto in einem dafür
vorgesehenen Feld eingeben muss. Nach erfolgreicher Eingabe des Freischaltcodes ist
die Identifizierung abgeschlossen und der Status „Sofortlimit“ entfällt. Sollte die
Identifizierung des Spielteilnehmers nicht innerhalb von 72 Stunden erfolgreich
abgeschlossen werden, wird der Spielteilnehmer für weitere Spielteilnahmen gesperrt. Die
Spielsperre kann durch den erfolgreichen Abschluss des Online ID-Check durch den
Spielteilnehmer aufgehoben werden.
Bei dem videobasierten Identifizierungsverfahren WebID der WebID Solutions GmbH
erfolgt die Identifizierung im Rahmen einer Videoübertragung, bei der der Kunde sein
Ausweisdokument vor die Kamera seines Gerätes hält und auf diese Weise die
Durchführung der Identifizierung durch einen Mitarbeiter der WebID Solutions GmbH
ermöglicht. Am Ende der Identifizierung wird eine TAN per E-Mail oder SMS übermittelt.
Mit Eingabe der TAN wird die Identifizierung abgeschlossen. Nach vollständig
abgeschlossener Identifizierung entfällt der Status „Sofortlimit“ am selbigen Tag, sobald
das Ergebnis von der WebID Solutions GmbH an WestLotto übermittelt wurde.
5. Sofern der Kunde über seine Person falsche Angaben macht oder gegen das Verbot von
Spielgemeinschaften verstößt, ist das Unternehmen berechtigt, das Spielkonto zu
schließen und ggf. Spielverträge wegen Täuschung anzufechten.
6. Die vom Kunden während der Registrierung gemachten Angaben zur Person sind
regelmäßig vom Spielteilnehmer zu bestätigen und werden vom Unternehmen, wenn auch
Lotterien gespielt werden, die dem Sperrsystem unterfallen, unverzüglich erneut mittels
der zugelassenen Identifizierungsverfahren geprüft. Eine Überprüfung der Angaben zur
Person wird in diesem Fall ebenfalls durch das Unternehmen vorgenommen, wenn der
Spielteilnehmer Änderungen an der angegebenen Bankverbindung oder an den Angaben
zur Person vornimmt. Bis zum Abschluss der Bestätigung und Überprüfung ist eine
weitere Spielteilnahme nicht zulässig. Auch eine Teilnahme von DauerTipps über die
Abrechnungsperiode hinaus wird nicht fortgeführt. Wurde die Bankverbindung geändert,
ist zudem eine Auszahlung auf die neue Bankverbindung erst nach Prüfung der Angaben
möglich.
7. Bei der elektronischen Registrierung wird der Spielteilnehmer dazu aufgefordert, sich,
unabhängig von der beabsichtigten Bezahlart, für die Möglichkeit des Lastschriftverfahrens
freizuschalten. Folgt der Spielteilnehmer dieser Aufforderung nicht oder übernimmt ein von
WestLotto beauftragter Dienstleister keine Ausfallgarantie für Rücklastschriften, so erhält
der Spielteilnehmer jeweils bei der ersten Spielabgabe pro Kundensitzung eine mTAN zur
Authentifizierung auf seine bei der Registrierung hinterlegte Mobil-Telefonnummer. Diese
mTAN ist vor endgültiger Spielteilnahme auf dem vorgesehenen elektronischen Weg zu
übermitteln.
8. Des Weiteren hat der Spielteilnehmer nach der Identifizierung die Möglichkeit, sein
Spieleinsatz und/oder ein Verlustlimit sowie sein Einzahllimit von max. 1.000,00 Euro /
Monat jederzeit auf ein von ihm gewähltes Limit pro Tag, Woche und Monat zu reduzieren.
Eine erneute Erhöhung des Limits wird erst mit einer Schutzfrist von sieben Tagen
wirksam.
9. Der Spielteilnehmer hat zur Spielteilnahme die Einzahlung seines elektronischen
Kundenguthabens vorzunehmen. Nach erfolgter Einzahlung können Einsätze zur
Spielteilnahme vom elektronischen Kundenguthaben geleistet werden. Das Unternehmen
verwaltet die von dem Spielteilnehmer eingezahlten Gelder treuhänderisch für den
Spielteilnehmer. Eine Verzinsung erfolgt nicht. Gewinne werden mit Einsätzen verrechnet
oder werden nach Anweisung des Spielteilnehmers gem. § 8, innerhalb der in § 18 dieser
Internet-Teilnahmebedingungen genannten Fristen, auf das vom Spielteilnehmer
hinterlegte Bankkonto überwiesen, sofern eine erfolgreiche Identifizierung des
Spielteilnehmers und Verifizierung des Bankkontos vorliegt.
§ 6 Teilnahme
1. Die Teilnahme an den Ziehungen erfolgt durch die Voraussage von Zahlen durch den
Spielteilnehmer.
2. Auf Wunsch des Spielteilnehmers kann das Unternehmen Voraussagen mittels eines
Zufallszahlengenerators vorschlagen (QuickTipp).
3. Die 7stellige Losnummer im Zahlenbereich von 0 000 000 bis 9 999 999, deren letzte Ziffer
die Voraussage der Superzahl ist, kann der Spielteilnehmer frei wählen.
4. Für die Wahl der Voraussagen (Spiel) ist der Spielteilnehmer allein verantwortlich.
5. Vertragliche Beziehungen zwischen dem Spielteilnehmer und dem Unternehmen
hinsichtlich der Wahl der Voraussagen sind ausgeschlossen, selbst wenn der
Spielteilnehmer die Wahl der Voraussagen Dritten oder dem Unternehmen überlässt.
6. Der Spielteilnehmer hat in jedem Spiel die vorgeschriebene Anzahl der Voraussagen und
die Teilnahme an den Mittwochs- und / oder Samstagsziehungen elektronisch
festzulegen. Gleiches gilt für die Laufzeit und die Teilnahme an den Zusatzlotterien Spiel
77, SUPER 6 und an der Lotterie GlücksSpirale/Die Sieger-Chance.
7. Der Spielteilnehmer kann vor verbindlicher Abgabe seiner Erklärung, am Spiel teilnehmen
zu wollen, eine Korrektur oder Löschung der von ihm elektronisch gewählten Voraussagen
oder der von dem Unternehmen vorgeschlagenen Voraussagen vornehmen.
8. Nach endgültiger Bestätigung durch den Spielteilnehmer ist ein Widerruf seines
Angebotes auf den Abschluss eines Spielvertrages bzw. ein Rücktritt vom Spielvertrag
nach § 312 g Abs. 2Nr. 12 BGB nicht möglich.(3)
9. Bei der Teilnahme am Systemspiel hat der Spielteilnehmer die Nummer des Systems, die
vorgeschriebene Anzahl der Voraussagen, die Teilnahme an den Zusatzlotterien, die
Teilnahme an den Mittwochs- und / oder Samstagsziehungen sowie die Laufzeit
elektronisch festzulegen. Basis für die Systemspielteilnahme sind die ergänzenden
Bedingungen des Unternehmens für Systemspiele, die im Internet einzusehen bzw.
downzuloaden oder auszudrucken sind. Diese ergänzenden Bedingungen werden
Bestandteil der Internet-Teilnahmebedingungen.<2>
10. In allen Fällen der Korrektur handelt es sich immer um ein Vertragsangebot des
Spielteilnehmers.
11. Auf Wunsch des Spielteilnehmers kann die Teilnahme an der/den
Ziehung/Ziehungen auch dauerhaft mit den gleichen oder jeweils nach Ablauf der vom
Spielteilnehmer bestimmten Abrechnungsperiode wechselnden Voraussagen erfolgen
(DauerTipp/DauerQuickTipp). Nach Ablauf der aktuellen, vom Spielteilnehmer zu
bestimmenden Abrechnungsperiode wird der Spielauftrag weitergespielt, bis der
Spielteilnehmer die Teilnahme kündigt oder das Guthaben auf dem Spielkonto für eine
erneute Abrechnungsperiode nicht mehr ausreichend ist oder der Lastschrifteinzug
fehlschlägt. Erfolgt eine Spielteilnahme aus den o. g. Gründen nicht mehr, erhält der
Spielteilnehmer hierüber eine entsprechende E-Mail. Der Spielteilnehmer kann das
Dauerspiel zum Ende der von ihm gewählten Abrechnungsperiode kündigen. Längstens
beträgt die Kündigungsfrist einen Monat.(4) Die Spielteilnahme kann auch von einer vom
Spielteilnehmer zu bestimmenden Höhe des Jackpots abhängig gemacht werden.
§ 7 Einzahlung auf das elektronische Spielkonto
Der Spielteilnehmer kann auf den nachfolgend aufgeführten Wegen ein Guthaben auf sein
elektronisches Spielkonto einzahlen. Dabei kann jeder Spielteilnehmer nur ein Spielkonto
einrichten und Einzahlungen nur von einem Zahlungskonto nach § 1 Abs. 17 ZAG, dass auf
den Namen des Spielteilnehmers lautet, vornehmen. Einzahlungen auf das elektronische
Spielkonto sind maximal bis zu einem Gesamtbetrag von 1.000,00 € pro Monat zulässig
(Einzahllimit). Das elektronische Spielkonto darf ein Guthaben von 1.000,00 € nicht
überschreiten (Guthabenlimit). Das Unternehmen ist berechtigt, Einzahlungen auf das
elektronische Spielkonto, die das Einzahllimit übersteigen sowie Beträge auf dem
elektronischen Spielkonto, die zu einer Überschreitung des Guthabenlimits führen, auf das
vom Spielteilnehmer hinterlegte Bankkonto zu überweisen. Der Spielteilnehmer kann
geringere Limits festlegen. Für Limiterhöhungen gilt eine Frist von sieben Tagen bis zur
Wirksamkeit.
1. SEPA-Lastschrift
Der Spielteilnehmer kann Einzahlungen auf das elektronische Spielkonto per SEPA-
Lastschrift vornehmen. Die Durchführung und Sicherstellung einer ordnungsgemäßen
Abwicklung des Lastschriftverfahrens obliegt dem Unternehmen.
Das Unternehmen ist berechtigt, im Falle einer Rücklastschrift das elektronische Spielkonto
für die Aufladung per Lastschrift zu sperren sowie die Abgabe neuer Spielaufträge zu
unterbinden. Offene Forderungen aufgrund von Rücklastschriften, gegebenenfalls
inklusive hierdurch entstandener Gebühren/Kosten, gegen den Spielteilnehmer werden
vom Unternehmen zurückgefordert.
Das Unternehmen behält sich vor, die ausstehenden Forderungen, zuzüglich der
angefallenen (Verzugs-)Kosten an einen externen Inkassodienstleister zu übertragen. Im
Falle einer Rücklastschrift entstehen dort weitere Bearbeitungskosten für den Einzug der
ausstehenden Forderung. Diese Bearbeitungskosten werden zuzüglich zur ausstehenden
Forderung sowie den (Verzugs-)Kosten dem Spielteilnehmer eingezogen.
Mit jeder Einzahlung auf das elektronische Spielkonto per SEPA-Lastschrift erteilt der
Spielteilnehmer dem Unternehmen die Ermächtigung, den Einzug des entsprechenden
Betrages von seinem angegebenen Girokonto mittels Lastschrift durchzuführen und weist
gleichzeitig sein Kreditinstitut an, die von dem Unternehmen auf sein Konto gezogene
Lastschrift einzulösen. Für die Vorankündigung von Lastschriften gilt eine verkürzte Frist
von einem Kalendertag. Das Unternehmen ist berechtigt, ein Einzahlungslimit festzulegen.
Die genaue Verfahrensweise wird auf der Web-Seite www.westlotto.de beschrieben.
2. Zahlung durch Überweisung per Giropay
Der Spielteilnehmer kann Einzahlungen auf das elektronische Spielkonto auch per
Überweisung mit Hilfe der Zahlart Giropay durchführen. Die Identifizierung und
Authentifizierung nach § 5 der Internet-Teilnahmebedingungen wird durch das Giropay-
Verfahren nicht ersetzt. Bei Auswahl der Zahlart Giropay wird der Spielteilnehmer auf die
Login-Seite seiner Bank geleitet und meldet sich dort mit seinen Zugangsdaten an. Die für
die Überweisung notwendigen Daten werden automatisch in das Überweisungsformular
übernommen. Voraussetzung für die Nutzung von Giropay ist die Teilnahme der Bank des
Spielteilnehmers am Giropay-Verfahren. Die genaue Verfahrensweise wird auf der Web-
Seite www.westlotto.de beschrieben.
3. Kreditkarte
Der Spielteilnehmer kann Einzahlungen auf das elektronische Spielkonto auch per
Kreditkarte vornehmen. Es werden die Mastercard und die Visa-Card akzeptiert. Beim
Kreditkartenverfahren ist die VÖB ZVD/EuroConnect zur Sicherstellung einer
ordnungsgemäßen Abwicklung eingeschaltet. Die hierbei erhobenen Daten werden
ausschließlich im Rahmen der Abwicklung des Kreditkartenverfahrens verwendet und nicht
an Dritte weitergegeben.
Mit jedem Kreditkartenauftrag erteilt der Spielteilnehmer dem Unternehmen die
Ermächtigung, den Einzug des entsprechenden Betrages von seinem angegebenen
Kreditkartenkonto durchzuführen. Der Spielteilnehmer macht die zur Abwicklung
notwendigen Angaben auf dem elektronischen Weg. Mit der Eingabe des gewünschten
Betrages und der Kartenprüfnummer wird nach Bestätigung die Transaktion eingeleitet und
die Daten werden an den Dienstleister weitergeleitet. Je nach Bank können noch weitere
Sicherheitsmerkmale einzugeben sein. Die genaue Verfahrensweise wird auf der Web-
Seite www.westlotto.de beschrieben.
4. PayPal
Der Spielteilnehmer kann Einzahlungen auf das elektronische Spielkonto auch per Paypal
durchführen. Hierzu wählt er den Betrag aus bzw. gibt ihn in die dafür vorgesehenen Felder
ein. Danach wird der Spielteilnehmer auf die Longin-Seite von PayPal geleitet und meldet
sich dort mit seinen PayPal-Zugangsdaten an. Nach Bestätigung der Transaktion bei
PayPal wird der Betrag sofort dem elektronischen Spielkonto gutgeschrieben.
Bei Zahlung per PayPal werden keine personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt.
Das Unternehmen behält sich vor, Einzahlungsverfahren abzuändern oder einzustellen
oder weitere Einzahlungsverfahren einzurichten, deren Handhabung dann auf der
www.westlotto.de-Web-Seite veröffentlicht wird.
§ 8 Auszahlungen aus dem elektronischen Spielkonto
Das Guthaben auf dem elektronischen Spielkonto wird auf Anweisung des Spielteilnehmers
jederzeit auf sein angegebenes und verifiziertes Bankkonto ausgezahlt. Der Spielteilnehmer
kann das Unternehmen anweisen, Gewinne ganz oder ab einer von ihm festgelegten Höhe
direkt auf sein Bankkonto zu überweisen. Dieses Recht steht auch dem Unternehmen zu.
Gewinne, die zu einer Überschreitung des maximalen Guthabens von 1.000,00 Euro führen,
werden automatisch auf die hinterlegte Bankverbindung überwiesen. Bei Verdacht von
Straftaten ist das Unternehmen berechtigt, die Auszahlung von weiteren Voraussetzungen
abhängig zu machen.
Das Unternehmen ist berechtigt, das Kundenguthaben auf das von dem Spielteilnehmer
bekannt gegebene Bankkonto zurückzuüberweisen und das Spielkonto anschließend zu
schließen, soweit auf dem elektronischen Spielkonto binnen einer Frist von sechs Monaten
keinerlei Kontobewegung stattgefunden hat. Ist dieser Anweisungsversuch erfolglos verlaufen,
so ist das Unternehmen berechtigt, nach einer weiteren Frist von drei Monaten nach einem
darauffolgenden erfolglosen Kontaktierungsversuch, das Kundenguthaben in die Fonds
abzuführen und für Sonderauslosungen zu verwenden. Ein Anspruch des Spielteilnehmers auf
Auszahlung des Kundenguthabens erlischt in diesem Fall.[2]
Jegliche Auszahlung auf das vom Spielteilnehmer angegebene Bankkonto erfolgt mit jeweils
schuldbefreiender Wirkung für das Unternehmen. Eine Verpflichtung, die Berechtigung des
Kontoinhabers zu prüfen, besteht nicht.
§ 9 Spieleinsatz und Bearbeitungsgebühr
1. Der Spieleinsatz für ein Spiel beträgt je Ziehung 1,20 Euro.
2. Pro Spielauftrag kann jeweils nur eine bestimmte Anzahl von Spielen gespielt werden. Für
jeden Spielteilnehmer kann ein Höchsteinsatz festgelegt werden. Der maximale
Spieleinsatz pro Monat beträgt grundsätzlich für alle vom Unternehmen im Internet unter
www.westlotto.de angebotenen Lotterien insgesamt 1.000,00 Euro.
3. Spielaufträge nehmen an einer Ziehung bzw. an der der angegebenen Laufzeit
entsprechenden Anzahl aufeinanderfolgender Ziehungen (jeweils Mittwochs- und / oder
Samstagsziehungen) teil, soweit die Daten im Unternehmen inhaltsgleich gespeichert
sind.
4. Für jeden Spielauftrag erhebt das Unternehmen eine Bearbeitungsgebühr. Die Höhe der
Bearbeitungsgebühr wird auf den Web-Seiten des Unternehmens bekannt gegeben. Der
Spielteilnehmer hat den Spieleinsatz und die Bearbeitungsgebühr mit Abgabe seiner
Erklärung, am Spiel teilnehmen zu wollen, zu zahlen. Sie beträgt für Spielaufträge bei
Teilnahme an einer Ziehung in der Woche bei einer Laufzeit von einer Woche 0,50 Euro,
bei allen längeren Laufzeiten (zwei bis fünf Wochen) 0,75 Euro. Bei Spielteilnahme an
zwei Ziehungen in der Woche (Mittwoch und Samstag) beträgt sie bei einer Laufzeit von
ein und zwei Wochen 0,75 Euro und bei den längeren Laufzeiten (drei bis fünf Wochen)
1,00 Euro. Die Bearbeitungsgebühr bei DauerTipps richtet sich nach der Anzahl der
wöchentlichen Ziehungen und der vom Spielteilnehmer gewählten Abrechnungsperiode
(= Laufzeit) und ist identisch mit den Bearbeitungsgebühren pro Laufzeitperiode gemäß
vorstehendem Satz 4.(5)
5. Für Systemspielaufträge beträgt die Bearbeitungsgebühr für alle Spielaufträge 1,00 Euro.
6. Bei gleichzeitiger Teilnahme an der GlücksSpirale erhebt das Unternehmen für die
Teilnahme an der Ziehung der GlücksSpirale einen zusätzlichen Spieleinsatz und eine
zusätzliche Bearbeitungsgebühr (siehe Internet-Teilnahmebedingungen GlücksSpirale).
7. Der Spieleinsatz und die Bearbeitungsgebühr werden vom elektronischen Spielkonto
einbehalten. Der Spielteilnehmer hat vor endgültiger Abgabe seiner verbindlichen
Erklärung für eine entsprechende Deckung des elektronischen Spielkontos zu sorgen.
§ 10 Annahmeschluss
1. Den Zeitpunkt des Annahmeschlusses für die Teilnahme an den einzelnen Ziehungen
bestimmt das Unternehmen und wird ihn auf den Web-Seiten des Unternehmens bekannt
geben. Das Unternehmen kann den Annahmeschluss für einzelne oder für alle Spielarten
auch ohne Bekanntmachung festsetzen bzw. ändern.
2. Das Unternehmen ist zur Annahme der Spielaufträge nicht verpflichtet.
§ 11 Spielbenachrichtigung
1. Nach Abgabe des Spielauftrages und der Übertragung der vollständigen Daten zur
Zentrale des Unternehmens wird mit der Abspeicherung sämtlicher Daten in der Zentrale
von dieser eine Spielquittungsnummer vergeben. Die Spielquittungsnummer dient der
Zuordnung des Spielauftrages zu den in der Zentrale gespeicherten Daten.
2. In Verbindung damit erhält der Spielteilnehmer für jeden Spielauftrag (bzw. bei mehreren
Spielaufträgen für jeden Warenkorb) eine Spielbenachrichtigung per E-Mail. Die
Spielbenachrichtigung enthält unter anderem als wesentliche Bestandteile
- die Geschäftsangaben des Unternehmens,
- die jeweiligen Voraussagen des Spielteilnehmers sowie die Losnummer,
- die Spielteilnahme an den Mittwochs- und/oder Samstagsziehungen,
- die Art und den Zeitraum der Teilnahme einschließlich der Angabe über die Teilnahme
oder Nichtteilnahme an den Zusatzlotterien,
- den Spieleinsatz inklusive der Bearbeitungsgebühr,
- die von der Zentrale des Unternehmens vergebene Spielquittungsnummer
und
- eine digitale Signatur, die dem Unternehmen die Überprüfung der Echtheit der
Quittungsdaten erlaubt.
3. Die Spielteilnahme jedes Spielteilnehmers wird außerdem von dem Unternehmen in einem
Transaktionsprotokoll erfasst. Wird die Datenübertragung oder Anzeige von übermittelten
Daten unterbrochen, kann der Spielteilnehmer nach Wiederherstellung der elektronischen
Verbindung dem Spielreport (Spielhistorie) auf dem dafür vorgesehenen elektronischen
Weg entnehmen, ob und mit welchem Inhalt ein Spielvertrag zustande kommt oder ob die
Daten neu eingegeben werden müssen.
§ 12 Abschluss und Inhalt des Spielvertrages
1. Der Spielvertrag wird zwischen dem Unternehmen und dem Spielteilnehmer
abgeschlossen, wenn das Unternehmen das vom Spielteilnehmer unterbreitete Angebot
auf Abschluss eines Spielvertrages nach Maßgabe von Ziff. 2 annimmt.
2. Der Spielvertrag ist abgeschlossen, wenn
− die übertragenen Daten und / oder die Daten des QuickTipps sowie die von der
Zentrale vergebenen Daten in der Zentrale des Unternehmens aufgezeichnet und auf
dem sicheren Speichermedium abgespeichert sind, die auf dem sicheren
Speichermedium abgespeicherten Daten dieses Spielvertrages vom
Verarbeitungssystem lesbar und auswertbar sind
und
− der Spieleinsatz nebst Bearbeitungsgebühr vor Beginn der Ziehung bezahlt ist.
Bei der Spielteilnahme im Internet gilt die Spielteilnahme nebst Bearbeitungsgebühr als
bezahlt, wenn die Zahlung dem Spielkonto zugeordnet und der Spieleinsatz und die
Bearbeitungsgebühr auf dem Spielkonto belastet wurden.
Gutgeschrieben auf dem Spielkonto werden Beträge wenn
− die Lastschrift zur Gutschrift auf dem Bankkonto des Unternehmens vom Kunden
autorisiert worden ist,
− oder ein Geld-, Kreditinstitut oder die Ausgabestelle der Kreditkarte, das / die mit dem
Spielteilnehmer und dem Unternehmen einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen
hat, eine Zahlungszusage abgegeben hat,
− oder eine sonstige, gegenüber dem Unternehmen in diesem Zeitpunkt erklärte
Zahlungsgarantie besteht.
3. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, so kommt der Spielvertrag nicht zustande.
4. Handelt es sich um einen Spielvertrag über die Teilnahme an mehreren
aufeinanderfolgenden Ziehungen, muss die Voraussetzung gemäß Ziff. 2 1.
Spiegelstrich zu jeder dieser Ziehungen erfüllt sein.
5. Für den Inhalt des Spielvertrages sind ausschließlich die auf dem sicheren
Speichermedium vom Verarbeitungssystem lesbaren und auswertbar aufgezeichneten
Daten dieses Spielvertrages maßgebend.(6) Die Spielteilnahme jedes Spielteilnehmers wird
von dem Unternehmen in einem Transaktionsprotokoll erfasst.
6. Das Unternehmen ist berechtigt, ein bei der Zentrale eingegangenes Angebot auf
Abschluss eines Spielvertrages bei Vorliegen eines der nachfolgend genannten Gründe
abzulehnen.
7. Darüber hinaus kann aus einem der nachfolgend genannten Gründe der Rücktritt vom
Vertrag erklärt werden. Ein Grund, der zur Ablehnung nach Ziff. 6 oder zum Rücktritt vom
Spielvertrag gem. Ziff. 7 berechtigt, liegt unter anderem vor, wenn
• tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat vorliegen,
• gegen den Teilnahmeausschluss in § 5 verstoßen würde bzw. wurde
oder
• die Spielteilnahme über einen gewerblichen Spielvermittler erfolgt bzw. erfolgte,
der die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt, d. h. insbesondere
− der Spielteilnehmer nicht darüber informiert ist, dass die Vermittlung an
das Unternehmen erfolgt und mindestens zwei Drittel der von den
Spielern vereinnahmten Beträge für die Teilnahme am Spiel an das
Unternehmen weitergeleitet werden,
− der Spieler nicht „vor“ Vertragsabschluss in Textform klar und
verständlich auf den für die Spielteilnahme an das Unternehmen
weiterzuleitenden Betrag hingewiesen wird,
− dem Unternehmen die Vermittlung nicht offengelegt wurde,
− ein Treuhänder nicht benannt ist, der zur unabhängigen Ausübung
eines rechts- oder steuerberatenden Berufes befähigt und mit der
Verwahrung der Spielquittungen sowie der Geltendmachung von
Gewinnansprüchen beauftragt ist
und
- der gewerbliche Spielvermittler nicht die gesetzlich geforderten
Erlaubnisse hat.(7)
8. Der Spielteilnehmer wird über die Ablehnung eines Angebotes auf Abschluss eines
Spielvertrages bzw. den Rücktritt vom Spielvertrag durch das Unternehmen unter seiner
dem Unternehmen bekannten E-Mail-Adresse informiert.
9. Ist kein Spielvertrag zustande gekommen oder wurde vom Spielvertrag zurückgetreten,
so kann der Spielteilnehmer die Rückerstattung des Spieleinsatzes und der
Bearbeitungsgebühr geltend machen.
10. Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen des Abschnitts III.
11. Der Spielteilnehmer hat jederzeit die Möglichkeit, per E-Mail an den Kundenservice
service@westlotto.com seine Geschäftsverbindung zum Unternehmen zu beenden. Das
Kundenguthaben wird in diesem Fall auf das vom Spielteilnehmer angegebene Bankkonto
erstattet. Darüber hinaus kann der Spielteilnehmer sich jederzeit selbst für einen
begrenzten Zeitraum von der Spielteilnahme ausschließen lassen (Selbstsperre).(8)
III. Haftungsbestimmungen
§ 13 Umfang und Ausschluss der Haftung
1. Die Haftung des Unternehmens für Schäden, die von ihm fahrlässig (auch grob fahrlässig)
oder von seinen gesetzlichen Vertretern oder von seinen Erfüllungsgehilfen, insbesondere
auch von mit der Weiterleitung der Daten zur Zentrale des Unternehmens beauftragten
Stellen, schuldhaft verursacht werden, wird gemäß § 309 Nr. 7 b) BGB für spieltypische
Risiken ausgeschlossen.
2. Spieltypische Risiken liegen insbesondere vor, wenn die Gefahr einer betrügerischen
Manipulation im Rahmen des Spielgeschäftes für das Unternehmen und / oder für die
Spielteilnehmer besteht.
3. Ziff. 1. und 2. finden keine Anwendung auf Schäden, die auf einer Verletzung von Pflichten
beruhen, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit spieltypischen Risiken stehen.
4. Bei der Verletzung von Pflichten, die nicht unmittelbar mit spieltypischen Risiken im
Zusammenhang stehen, haftet das Unternehmen dem Spielteilnehmer sowohl für eigenes
schuldhaftes Handeln als auch für das schuldhafte Handeln seiner gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen, sofern es sich um die Verletzung solcher Pflichten handelt, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und
auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten).
5. Handelt es sich bei den verletzten Pflichten nicht um Kardinalpflichten, haftet das
Unternehmen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6. Die Haftungsbeschränkungen der Ziff. 1. bis 5. gelten nicht für Schäden, die in den
Schutzbereich einer vom Unternehmen gegebenen Garantie oder Zusicherung fallen sowie
für die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes und Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7. In Fällen von unverschuldeten Fehlfunktionen und Störungen von technischen
Einrichtungen, derer sich das Unternehmen zum Verarbeiten (z. B. Übertragen und
Speichern) der Daten bedient, haftet das Unternehmen nicht.
8. Ebenso ist jede Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch strafbare Handlungen
dritter Personen entstanden sind.
9. Das Unternehmen haftet weiterhin nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt,
insbesondere durch Feuer, Wasser, Streiks, innere Unruhen, Pandemien, Notstand oder
aus sonstigen Gründen, die es nicht zu vertreten hat, hervorgerufen werden.
10. In den Fällen, in denen eine Haftung des Unternehmens und seiner Erfüllungsgehilfen nach
diesem Absatz ausgeschlossen wurde, werden der Spieleinsatz und die
Bearbeitungsgebühr auf Antrag erstattet.(9)
11. Die Haftungsregeln gelten auch für eigenes Handeln der mit der Weiterleitung der Daten
zur Zentrale des Unternehmens beauftragten Stellen im Zusammenhang mit dem
Spielvertrag.
12. Vereinbarungen Dritter sind für das Unternehmen nicht verbindlich.
13. Die Haftungsregeln gelten auch für die Fälle, in denen eine Haftung bereits vor
Vertragsabschluss entstanden ist.
14. Die Haftung des Unternehmens ist auf den Einsatz des bei Vertragsabschluss
vorhersehbaren vertragstypischen Schadens beschränkt.
IV. Gewinnermittlung
§ 14 Ziehung der Gewinnzahlen
1. Für das LOTTO 6aus49 finden wöchentlich zwei Ziehungen, eine am Mittwoch und eine
am Samstag, statt. Bei jeder Ziehung
• werden die jeweiligen 6 Gewinnzahlen aus der Zahlenreihe 1 bis 49 ermittelt, wobei
jede Zahl nur einmal gezogen werden kann,
und
• wird jeweils eine Superzahl aus der Zahlenreihe 0 bis 9 ermittelt.
Hierfür werden Ziehungsgeräte und 49 bzw. 10 gleichartige Kugeln, die insgesamt die
Zahlen 1 bis 49 bzw. insgesamt die Zahlen 0 bis 9 tragen, verwendet. Für den Ablauf der
Ziehung bestimmt das die Ziehung durchführende Unternehmen einen verantwortlichen
Ziehungsleiter. Eine Ziehung ist nur gültig, wenn zu Beginn jedes Einzelziehungsvorgangs
der Ziehung alle 49 Kugeln abzüglich der bereits gezogenen Kugeln in der
Ziehungstrommel bzw. 10 Kugeln vorhanden sind. Der Ziehungsleiter trifft alle weiteren
für den ordnungsgemäßen Ablauf notwendigen Entscheidungen. Dazu gehören
insbesondere Beginn und Ende der Ziehung und die Feststellung der gezogenen
Gewinnzahlen. Diese Feststellung ist die Grundlage für die Gewinnauswertung.
Besondere Vorkommnisse im Ziehungsablauf und die diesbezüglichen Entscheidungen
werden mit Begründung protokolliert.
2. Ort und Zeitpunkt der Ziehungen bestimmt das Unternehmen. Die Ziehungen sind öffentlich
und finden unter notarieller oder behördlicher Aufsicht und mit Protokollierung statt.
3. Die Gewinnzahlen des LOTTO 6aus49 werden in den WestLotto-Annahmestellen
und/oder durch Presse, Rundfunk Fernsehen, im Internet unter www.westlotto.de und in
der App von WestLotto bekannt gegeben.
§ 15 Auswertung
1. Grundlagen für die Spieleinsatz- und Gewinnermittlung sind die auf dem sicheren
Speichermedium vom Verarbeitungssystem lesbar und auswertbar abgespeicherten
Daten.
2. Die Auswertung erfolgt aufgrund der Gewinnzahlen, der Superzahl und den ergänzenden
Bedingungen für Systeme (Gewinntabellen und Auswertungsschemata).
§ 16 Gewinnplan, Gewinnklassen
Es gewinnen im LOTTO 6aus49:
in der Klasse 1 die Spielteilnehmer, die 6 Gewinnzahlen in einem Spiel
richtig vorausgesagt haben und deren Losnummer
in der Endziffer mit der gezogenen 1stelligen
Superzahl übereinstimmt
in der Klasse 2 die Spielteilnehmer, die 6 Gewinnzahlen,
in der Klasse 3 die Spielteilnehmer, die 5 Gewinnzahlen und die
Superzahl,
in der Klasse 4 die Spielteilnehmer, die 5 Gewinnzahlen,
in der Klasse 5 die Spielteilnehmer, die 4 Gewinnzahlen und die
Superzahl,
in der Klasse 6 die Spielteilnehmer, die 4 Gewinnzahlen,
in der Klasse 7 die Spielteilnehmer, die 3 Gewinnzahlen und die
Superzahl,
in der Klasse 8 die Spielteilnehmer, die 3 Gewinnzahlen
in der Klasse 9 die Spielteilnehmer, die 2 Gewinnzahlen und die
Superzahl
in einem Spiel richtig vorausgesagt haben.
§ 17 Gewinnermittlung, Gewinnausschüttung, Gewinnwahrscheinlichkeiten,
Veröffentlichung der Gewinn- und Quotenfeststellung
1. Von den Spieleinsätzen werden 50 % nach Maßgabe der folgenden Regelungen an die
Spielteilnehmer ausgeschüttet.
2. Unabhängig von der Gewinnausschüttung besteht bei jeder Spielteilnahme das Risiko des
vollständigen Verlustes des Spieleinsatzes und der Bearbeitungsgebühr.(10)
3. Die Verteilung der Gesamtgewinnausschüttung erfolgt wie folgt:
Klasse 1 (6 Gewinnzahlen und Superzahl) 15,0 %
und
Gewinnbetrag der Klasse 9 (Anzahl der Gewinne multipliziert mit dem festen Gewinnbetrag der Klasse 9 von 6,00 Euro).
Werden in der Gewinnklasse 1 ein oder mehrere Gewinne festgestellt, beträgt die
Gewinnausschüttung der Gewinnklasse 1 nach Satz 3 unter Anrechnung einer von der
vorhergehenden Ziehung nach Abs. 6 Satz 1 übertragenen Gewinnausschüttung
mindestens 1 Mio. €.
Die nach Satz 3 und 4 verbleibende Gewinnausschüttung verteilt sich auf die weiteren
Gewinnklassen wie folgt:
Klasse 2 (6 Gewinnzahlen) 15,0 %
Klasse 3 (5 Gewinnzahlen und Superzahl) 5,2 %
Klasse 4 (5 Gewinnzahlen) 15,5 %
Klasse 5 (4 Gewinnzahlen und Superzahl) 4,3 %
Klasse 6 (4 Gewinnzahlen) 10,2 %
Klasse 7 (3 Gewinnzahlen und Superzahl) 8,7 %
Klasse 8 (3 Gewinnzahlen) 41,1 %.
Die Gewinnausschüttung der Gewinnklasse 1 und die Gewinnausschüttung der
Gewinnklasse 2 ist jeweils auf 50 Mio. € beschränkt.
4. Die Gewinnwahrscheinlichkeiten betragen bei kaufmännischer Rundung auf ganze Zahlen
in den einzelnen Gewinnklassen:
Klasse 1 1 : 139.838.160
Klasse 2 1 : 15.537.573
Klasse 3 1 : 542.008
Klasse 4 1 : 60.223
Klasse 5 1 : 10.324
Klasse 6 1 : 1.147
Klasse 7 1 : 567
Klasse 8 1 : 63
Klasse 9 1 : 76.
5. Der Gewinn in einer höheren Gewinnklasse schließt den Gewinn in einer niedrigeren
Gewinnklasse aus.
6. Werden in einer Gewinnklasse keine Gewinne ermittelt, so wird die Gewinnausschüttung
der gleichen Gewinnklasse der nächstfolgenden Ziehung zugeschlagen. Werden in der
Gewinnklasse 2 keine Gewinne ermittelt und werden in der Gewinnklasse 1 ein oder
mehrere Gewinne festgestellt, so wird die Gewinnausschüttung der Gewinnklasse 2
entgegen Satz 1 der Gewinnausschüttung der Gewinnklasse 1 in der nächstfolgenden
Ziehung zugeschlagen. Werden in der Gewinnklasse 1 ein oder mehrere Gewinne
festgestellt und überschreitet die Gewinnausschüttung 50 Mio. €, wird die über 50 Mio. €
hinausgehende Gewinnausschüttung derselben Gewinnklasse der nächstfolgenden
Ziehung zugeschlagen. Der Satz 3 gilt für die Gewinnklasse 2 entsprechend nach Maßgabe
der Regelung in Satz 5. Die über 50 Mio. € hinausgehende Gewinnausschüttung der
Gewinnklasse 2 wird der Gewinnklasse 1 der nächstfolgenden Ziehung zugeschlagen.
7. Die Gewinnausschüttung wird innerhalb der Gewinnklassen gleichmäßig auf die Gewinne
verteilt. Der vorstehende Satz findet wegen des festen Gewinnbetrages von 6,00 Euro in
der Gewinnklasse 9 keine Anwendung.
8. Der Einzelgewinn einer Gewinnklasse darf den Einzelgewinn einer höheren Gewinnklasse
nicht übersteigen. Tritt ein derartiger Fall ein, so werden die Gewinnausschüttungen beider
Gewinnklassen zusammengelegt und gleichmäßig auf die Gewinne beider Gewinnklassen
verteilt. Die vorstehenden Sätze finden keine Anwendung auf die Gewinnklasse 9. In
Abhängigkeit von der Anzahl der Gewinne in den anderen Gewinnklassen kann die
Gewinnklasse 9 den Gewinnbetrag in den anderen Gewinnklassen überschreiten.
9. Einzelgewinne werden auf durch 0,10 Euro teilbare Beträge abgerundet.
10.Die durch das Unternehmen nach der Ziehung öffentlich bekannt gegebenen
Gewinnquoten sind endgültig und verbindlich (veröffentlichte Gewinn- und
Quotenfeststellung); die Bekanntgabe der Gewinnquoten für die Gewinnklassen 1, 2 und 3
von mehr als 100.000,00 Euro erfolgt spätestens bis zur Fälligkeit nach § 19.
11.Gewinnquoten der 1., der 2. und der 3. Gewinnklasse von mehr als 100.000,00 Euro
können sich ändern, wenn bis zur Fälligkeit des Gewinns gemäß § 19 weitere berechtigte
Gewinnansprüche in diesen Gewinnklassen festgestellt werden.
12.Wird eine Ziehung gemeinsam mit anderen Unternehmen durchgeführt, so werden die
Gewinnausschüttungen der beteiligten Unternehmen zusammengelegt und nach
Errechnung gemeinsamer Gewinnquoten auf die Gewinne dieser Unternehmen verteilt.
13.Der Gewinnplan oder einzelne Gewinnklassen können für einzelne Ziehungen durch
Sonderauslosungen nach Maßgabe der jeweiligen behördlichen Erlaubnis erweitert werden
(z. B. zur Ausspielung von Rundungsbeträgen).
V. Gewinnauszahlung
§ 18 Fälligkeit des Gewinnanspruchs
Gewinne der 1., der 2. und der 3. Gewinnklasse mit einer Gewinnquote von jeweils mehr als
100.000,00 Euro werden nach Ablauf einer Woche seit der Ziehung am zweiten bundesweiten
Werktag fällig und zur Auszahlung gebracht.
Alle anderen Gewinne werden nach der Gewinn- und Quotenfeststellung ohne schuldhaftes
Zögern ausgezahlt.
§ 19 Gewinnbenachrichtigung
Auf Wunsch erhält der Spielteilnehmer im Gewinnfall eine E-Mail. Die Gewinnhöhe, ab der er
per E-Mail benachrichtigt werden möchte, kann vom Spielteilnehmer festgelegt werden. Dabei
kann der Spielteilnehmer auch entscheiden, ob die Höhe des jeweils erzielten Gewinnes in der
E-Mail angegeben werden soll. Bei einem Gewinn von mehr als 5.000,00 Euro einschließlich
eines oder mehrerer Gewinne in den Zusatzlotterien, wird der Gewinnbetrag automatisch nicht
in der E-Mail-Benachrichtigung aufgeführt. Über 20.000,00 Euro erhält der Spielteilnehmer
zusätzlich eine schriftliche Benachrichtigung.
§ 20 Auszahlung
1. Auszahlungen werden bis zu einer Höhe von 50.000,00 Euro automatisch auf das vom
Spielteilnehmer hinterlegte Bankkonto überwiesen. Auszahlungen auf das vom
Spielteilnehmer hinterlegte Bankkonto erfolgen mit schuldbefreiender Wirkung für das
Unternehmen.
2. Handelt es sich um ein anderes als das hinterlegte und verifizierte Bankkonto, ist die Konto-
Inhaberschaft des Spielteilnehmers durch eine erfolgreiche Verifizierung des neuen Kontos
nachzuweisen. Die Auszahlung erfolgt mit befreiender Wirkung.
VI. Verjährung von Ansprüchen
§ 21 Verjährung von Ansprüchen
Für die Geltendmachung und die Verjährung von Ansprüchen gelten die gesetzlichen
Verjährungsregelungen.
VII. Schlussbestimmungen
§ 22 Änderung von Kundendaten, Zusendung von Erklärungen
1. Der Spielteilnehmer hat unverzüglich Namens-, Anschriften- und Kontoänderungen sowie
Änderungen der E-Mail-Adresse oder der Mobil-Telefonnummer mitzuteilen. Im
angemeldeten Zustand können vom Spielteilnehmer einige seiner registrierten Daten mit
sofortiger Wirkung interaktiv geändert werden. Werden Passwort, E-Mail-Adresse, Straße,
Hausnummer, PLZ oder Ort unter MEINE DATEN im Spielkonto geändert, wird eine mTAN
per SMS an die hinterlegte Mobilfunknummer gesendet. Die Änderung der Daten muss
durch Eingabe der TAN sowie des persönlichen Passwortes authentifiziert werden.
2. Schriftliche Erklärungen des Unternehmens an die letzte dem Unternehmen bekannt
gegebene Anschrift des Spielteilnehmers gelten drei Tage nach Aufgabe bei der Post als
diesem zugegangen, es sei denn, die Erklärung ist von besonderer Bedeutung.
§ 23 Datenschutz
Das Unternehmen erhebt, verarbeitet und speichert personenbezogene Daten im Rahmen der
Registrierung, über die Spielteilnahme von Spielteilnehmern sowie zu Werbezwecken, um das
Spiel-Angebot besser auf die Interessen und Bedürfnisse der Spielteilnehmer zuschneiden zu
können. Ausführliche Informationen zur Datennutzung können in der WestLotto-
Annahmestelle ausgedruckt oder unter www.westlotto.de/dsgvo eingesehen werden.<3>
§ 24 Sorgfaltspflichten des Spielteilnehmers
Das Anmeldepasswort ist vom Spielteilnehmer geheim zu halten. Dies gilt auch für den
Freischaltcode vom Online ID-Check sowie die mTAN. Jegliche Verfügungen, die von
unberechtigten Dritten aufgrund der Kenntnis des erforderlichen Passwortes getroffen werden
können, gehen zu Lasten des registrierten Spielteilnehmers. Der Spielteilnehmer kann sein
Passwort jederzeit ändern und sollte von dieser Möglichkeit auch in regelmäßigen Abständen
Gebrauch machen.
§ 25 Online-Streitbeilegung
Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 der Verordnung über Online-
Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO), §§ 36, 4
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur
Verfügung, welche Sie unter dem folgenden Link erreichen können:
http://ec.europa.eu/consumers/odr
Für Streitbeilegungen nach dem VSBG ist die Allgemeine Schlichtungsstelle des Zentrums für
Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de
zuständig.
Die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG nimmt derzeit nicht am
Streitbeilegungsverfahren teil.
VIII. Spielteilnahme über gewerbliche Spielvermittler
§ 26 Spielteilnahme über gewerbliche Spielvermittler
Ein Spielteilnehmer kann am LOTTO 6aus49 teilnehmen, indem er unter Einschaltung eines
gewerblichen Spielvermittlers ein Angebot auf Abschluss eines Spielvertrages abgibt. Der vom
Spielteilnehmer beauftragte Spielvermittler wird mit Abgabe des Angebots auf Abschluss eines
Spielvertrages Empfangsvertreter des Spielteilnehmers. Die Zahlung des Spieleinsatzes und
der Bearbeitungsgebühr erfolgt ausschließlich über den gewerblichen Spielvermittler. Über die
Abgabe seines Angebots erhält der vom Spielteilnehmer eingeschaltete Spielvermittler oder
der im Auftrag des Spielteilnehmers benannte Treuhänder eine (elektronische)
Benachrichtigung mit einem der Spielbenachrichtigung vergleichbaren Inhalt, die jedoch nicht
den Vertragsschluss dokumentiert. Schriftliche Erklärungen des Unternehmens erfolgen
gegenüber dem vom Spielteilnehmer beauftragten gewerblichen Spielvermittler und gelten
drei Tage nach Aufgabe bei der Post an die zuletzt dem Unternehmen bekannt gegebene
Anschrift als diesem zugegangen, es sei denn, die Erklärung ist von besonderer Bedeutung.
Die Ablehnung eines Angebots auf Abschluss eines Spielvertrages bzw. der Rücktritt vom
Spielvertrag durch das Unternehmen erfolgt durch eine Mitteilung gegenüber dem
Spielvermittler. Ist kein Spielvertrag zu Stande gekommen, ist das Unternehmen wirksam vom
Spielvertrag zurückgetreten oder ist die Haftung des Unternehmens und seiner
Erfüllungsgehilfen in den Teilnahmebedingungen wegen unverschuldeter Fehlfunktionen,
strafbarer Handlungen Dritter oder höherer Gewalt usw. ausgeschlossen, so werden der
Spieleinsatz und die Bearbeitungsgebühr auf Antrag des vom gewerblichen Spielvermittlers
benannten Treuhänders an diesen erstattet. Alle Gewinne werden mit befreiender Wirkung auf
das zuletzt mitgeteilte Bankkonto des Treuhänders überwiesen.
IX. Inkrafttreten
§ 27 Inkrafttreten
Diese Internet-Teilnahmebedingungen gelten erstmals zur Veranstaltung am 01. November
2023.