phase-6 GmbH  -  AGB der "phase6"  

Gelbe Ampel: wichtige Inhalte

Bewertung:

wichtig

Zusammenfassung (8 wichtige Klauseln, 1 kritische Klausel) markierter Vertrag (3.199 Wörter) Bewertung

wichtige Inhalte:–

(1)
B
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Nicht freigeschaltete Inhalte aus dem Kontingent eines Produktpakets verfallen am Ende des Schuljahres (30. Juni), bei früherem Vertragsende schon dann; sie werden nicht ins nächste Schuljahr übertragen. (bearbeiten)
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B
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Der Anbieter kann das kostenlose Konto mit vier Wochen Frist kündigen und löschen, nicht aber während der Laufzeit kostenpflichtiger Produkte. (Anmerkung: Mit dem Konto enden auch die Rechte an einzeln gekauften Inhalten; eine Erstattung ist nicht geregelt.) (bearbeiten)
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B
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Die PLUS-Funktionen laufen zunächst zwölf Monate und verlängern sich dann auf unbestimmte Zeit, wenn nicht einen Monat vor Ende gekündigt wird; danach ist die Kündigung jederzeit mit einem Monat Frist in Textform möglich. (bearbeiten)
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B
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Produktpakete laufen zunächst zwölf Monate und verlängern sich dann auf unbestimmte Zeit, wenn nicht einen Monat vor Ende gekündigt wird; danach ist die Kündigung jederzeit mit einem Monat Frist in Textform möglich. (bearbeiten)
(5)
B
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Der wahlweise vereinbarte automatische Folgekauf von Folgebänden kann vom Kunden jederzeit ohne Frist in Textform gekündigt werden. (bearbeiten)
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B
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PLUS-Funktionen und Produktpakete werden jährlich im Voraus bezahlt. Bei Kündigung nach der Erstlaufzeit wird der Anteil für die Zeit nach dem Vertragsende automatisch erstattet. (bearbeiten)
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B
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Nach der Erstlaufzeit kann der Anbieter die Preise ändern und kündigt das mindestens einen Monat vorher in Textform an. Bei einer Erhöhung kann der Kunde bis zum Wirksamwerden fristlos kündigen. (bearbeiten)
(8)
B
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Ein Mangel, der nur auf eine nicht installierte Aktualisierung zurückgeht, wird dem Anbieter nicht zugerechnet, wenn er über das Update und die Folgen informiert hat. (bearbeiten)
(9)
C
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AGB-Änderungen werden sechs Wochen vorher in Textform mitgeteilt und gelten ohne Widerspruch innerhalb dieser Frist als angenommen; bei Widerspruch gelten die bisherigen Bedingungen weiter. (bearbeiten)

kritische Inhalte:

[1]
B
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(Anmerkung: Die AGB enthalten keine verbindlichen Angaben zum Widerrufsrecht, wie Frist, Rücksendekosten oder Ausnahmen.) (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

Für bestimmte Produkte können zusätzliche Nutzungsbedingungen des Anbieters gelten, die gesondert zur Verfügung gestellt werden. (bearbeiten)
Bei Kauf über einen App Store gelten für Vertragsschluss, Zahlung, Laufzeit, Kündigung und Widerruf vorrangig die Bedingungen des App Stores. (bearbeiten)

AGB der "phase6"

Herzlich willkommen bei phase6!
Bitte lesen Sie unsere allgemeinen Nutzungsbedingungen (nachfolgend "AGB") sorgfältig durch, denn diese bilden einen Teil des rechtlichen Rahmens zwischen Ihnen als Nutzer unserer Produkte (nachfolgend "Benutzer") und der phase-6 GmbH, Neue Schönhauser Straße 16, 10178 Berlin (nachfolgend "phase6").

Hinweis zur geschlechtergerechten Sprache:
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird im Folgenden bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, die grammatikalisch männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat rein redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

Leistungen der phase6

phase6 bietet Produkte aus dem Bereich der Sprachbildung an. Dies sind größtenteils Anwendungen, die mit einem Browser über die Website der phase6 (nachfolgend “Website”) abrufbar sind oder auf einem Computer, Tablet oder Smartphone installiert werden können (nachfolgend "phase6 Apps"). Die phase6 Apps sind teilweise über unabhängige Plattformen, insbes. Appstores von Apple oder Google (nachfolgend "App Stores"), erhältlich.

Für die Verwendung der Produkte sind stets eine Internetverbindung sowie eine geeignete Hard- und Softwareausstattung des Benutzers erforderlich. Eine Internetverbindung ist insbesondere (aber nicht ausschließlich) für die Nutzung der Produkte im Browser sowie für die Installation der phase6 Apps, die Registrierung und das Bereitstellen von Inhalten erforderlich.

Produkte der phase6 sind grundsätzlich kostenpflichtig. Einzelne Produkte stehen zeitlich beschränkt oder dauerhaft kostenfrei zur Verfügung. Zudem bietet phase6 eine kostenfreie Grundversion der phase6 Apps an, die mit Registrierung zur Verfügung steht (nachfolgend „Grundfunktionen”).

phase6 bietet den Erwerb eines kostenpflichtigen, laufzeitgebundenen Zugangs zu den phase6 Apps mit paketabhängigen Funktionen an (nachfolgend "PLUS-Funktionen"). Die PLUS-Funktionen ermöglichen die Nutzung der jeweils gebuchten Funktionen der phase6 Apps für die vereinbarte Vertragslaufzeit.

phase6 bietet darüber hinaus Vokabelsammlungen und sonstige Lerninhalte (nachfolgend "Inhalte") an. Der Benutzer kann Inhalte auf zwei Wegen erhalten:

(i) Einzelerwerb: Der Benutzer erwirbt Inhalte einmalig gegen eine einmalige Vergütung. Der Inhalt wird nach dem Kauf zum Freischalten bereitgestellt. Beim Einzelerwerb einer Vokabelsammlung kann der Benutzer optional vereinbaren, dass ein etwaiger Folgeband der erworbenen Vokabelsammlung im Folgejahr automatisch erworben wird (nachfolgend "automatischer Folgekauf").

(ii) Kontingent im Produktpaket: phase6 bietet Produktpakete aus PLUS-Funktionen und einem schuljährlichen Kontingent an Inhalten an (nachfolgend „Produktpaket“). Je Schuljahr erhält der Benutzer eine paketabhängige Anzahl von Inhalten zum Freischalten (nachfolgend "Kontingent"). Innerhalb des Schuljahres kann der Benutzer frei wählen, welche Inhalte er freischaltet. Mit Bereitstellung des Kontingents hat phase6 ihre Leistungspflicht erfüllt. Das Freischalten in der phase6 App liegt in der Obliegenheit des Benutzers. Freigeschaltete Inhalte bleiben dem Benutzer nach Maßgabe von Ziff. 5.2 erhalten. Nicht freigeschaltete Inhalte verfallen nach Maßgabe von Ziff. 4.4.

Die konkrete Anzahl der im Kontingent enthaltenen Inhalte sowie die Modalitäten des Freischaltens ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung in den App Stores, in den phase6 Apps und/oder auf der Website.

Die PLUS-Funktionen, die kostenpflichtigen Inhalte und die Produktpakete werden nachfolgend gemeinsam als "kostenpflichtige Produkte" bezeichnet.

Der detaillierte Leistungsumfang der PLUS-Funktionen und der Inhalte sowie der Umfang der einzelnen Produktpakete ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung in den App Stores, in den phase6 Apps und/oder auf der Website.

Die kostenpflichtigen Produkte sind während des geschuldeten Bereitstellungszeitraums zu mindestens 99,5 % über das Internet verfügbar. Berechnungsgrundlage ist das jeweilige Kalenderjahr, bei kürzerer Bereitstellungspflicht der entsprechende Teilzeitraum, jeweils rund um die Uhr an sieben Tagen der Woche. Verfügbarkeit liegt vor, wenn der Benutzer auf die Online-Funktionen zugreifen und die wesentlichen vereinbarten Funktionen nutzen kann.

Aus der Berechnungsgrundlage werden ausschließlich herausgerechnet: (a) notwendige Wartungsarbeiten, die phase6 mit einem ihrer Dringlichkeit angemessenen Vorlauf ankündigt und möglichst außerhalb üblicher Nutzungszeiten durchführt, begrenzt auf das zwingend erforderliche und zumutbare Maß; und (b) nicht zu vertretende Ausfälle außerhalb des Einflussbereichs von phase6, die auch bei geschuldeter Sorgfalt nicht vermeidbar sind, insbesondere höhere Gewalt und Störungen der Internetinfrastruktur Dritter, die phase6 nicht zu vertreten hat. Die Quote entspricht dem Anteil der verfügbaren Zeit am so bereinigten Bereitstellungszeitraum. Nicht angekündigte Wartungs- und Änderungsmaßnahmen sowie zu vertretende Ausfälle zählen als Nichtverfügbarkeit.

phase6 kann PLUS-Funktionen durch neue Versionen, Anpassungen und Upgrades ändern, um geänderten gesetzlichen Anforderungen, technischen Standards oder Systemumgebungen Rechnung zu tragen, Sicherheitsrisiken abzuwehren oder Stabilität, Leistungsfähigkeit und Bedienbarkeit zu verbessern. Die Änderungen müssen durch den jeweiligen Grund gerechtfertigt und für den Benutzer zumutbar sein. Inhalte kann phase6 zur Fehlerberichtigung, zur Anpassung an geänderte gesetzliche, fachliche oder lehrplanbezogene Anforderungen oder zur Verbesserung der didaktischen Aufbereitung in Abstimmung mit den Verlagen aktualisieren und überarbeiten. Der vereinbarte Umfang, Lernzweck und die Nutzbarkeit bereits erworbener kostenpflichtiger Inhalte bleiben hierbei erhalten. Zusätzliche Kosten entstehen dem Benutzer durch diese Änderungen nicht.

phase6 informiert ihn klar und verständlich über die Änderungen der kostenpflichtigen Produkte. Bei mehr als unerheblichen Beeinträchtigungen von Zugriff oder Nutzbarkeit erfolgt die Information mit angemessenem Vorlauf auf einem dauerhaften Datenträger unter Angabe von Merkmalen und Zeitpunkt der Änderung sowie der gesetzlichen Rechte, insbesondere des Beendigungsrechts.

Kostenfreie Grundfunktionen kann phase6 nach Ankündigung mit angemessenem Vorlauf jederzeit ändern, einschränken oder einzelne Funktionen einstellen, soweit dies für den Benutzer zumutbar ist und zugesagte kostenpflichtige Leistungen sowie die Nutzung bereits freigeschalteter kostenpflichtiger Inhalte unberührt bleiben.

Geltungsbereich

Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen phase6 und dem Benutzer bei der Nutzung der phase6 Produkte. Für bestimmte Produkte können zusätzliche Nutzungsbedingungen der phase6 gelten. Diese werden dem Benutzer gesondert zur Verfügung gestellt.<1> Erwirbt der Benutzer Produkte über einen App Store, gelten die Bedingungen des App Stores, bei dem der Benutzer das Produkt erwirbt. Die Bedingungen des App Stores haben insoweit Vorrang vor diesen AGB. Das betrifft insbesondere den Vertragsabschluss, die Zahlung, die Laufzeit, die Kündigung und den Widerruf. Diese richten sich dann allein nach den Bedingungen des App Stores.<2>

Für die Vertragsbeziehung zwischen phase6 und dem Benutzer gelten die AGB in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Benutzers werden nicht anerkannt, es sei denn, phase6 stimmt deren Geltung in Textform zu.

Die AGB gelten für die Vertragsbeziehung mit Verbrauchern. Der Benutzer ist Verbraucher, soweit der Zweck der Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Bei Verträgen mit Unternehmern gelten die AGB, soweit es sich um die Lizenz für eine natürliche Person handelt. Ein Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Registrierung

Voraussetzung für die Nutzung der Produkte ist die Registrierung des Benutzers. Die Registrierung ist kostenfrei.

Jeder Benutzer kann sich selbst nur einmal registrieren. Die zur Registrierung erforderlichen Angaben müssen vollständig und richtig sein.

Bei einer Registrierung als Lehrkraft bestätigt der Benutzer, dass er das Lehren und Unterrichten berufsmäßig ausübt. phase6 behält sich eine Überprüfung dieser Angaben ausdrücklich vor und kann einen Nachweis für die berufsmäßige Lehrtätigkeit vom Benutzer anfordern.

Das Benutzerkonto (nachfolgend auch „Account“) ist nicht auf eine andere Person übertragbar.

Der Benutzer aktualisiert seine personenbezogenen Daten, sobald sich diese ändern.

phase6 behält sich das Recht vor, die Registrierung einzelner Benutzer oder die Anerkennung als Lehrkraft ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn dies angemessen erscheint.

Vertragsabschluss über Produkte der phase6

Die Vertragssprache ist Deutsch. Die auf der Website und/oder in den phase6 Apps präsentierten Produkte stellen keine bindenden Angebote dar. Der Benutzer gibt mit seiner Bestellung ein bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB gegenüber phase6 ab. phase6 behält sich das Recht vor, Bestellungen nicht anzunehmen. Dies gilt für kostenpflichtige und nicht kostenpflichtige Produkte.

phase6 ermöglicht es, bestimmte Produkte für einen begrenzten Zeitraum und Umfang kostenfrei zu testen. Die Voraussetzungen hierzu werden auf der Website, in den phase6 Apps und/oder den App Stores angegeben.

Mit Auswahl und Bestätigung des Produkts (durch einen Button mit „kostenpflichtig bestellen” oder ähnlich) gibt der Benutzer einen Antrag auf Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags ab. Dieser Antrag betrifft je nach Auswahl die PLUS-Funktionen (Ziff. 1.4), Inhalte im Rahmen eines Einzelerwerbs (Ziff. 1.5 (i)) oder ein Produktpaket aus PLUS-Funktionen und einem Kontingent an Inhalten (Ziff. 1.5 (ii)). Vereinbart der Benutzer im Rahmen des Einzelerwerbs einer Vokabelsammlung einen automatischen Folgekauf (Ziff. 1.5 (i)), erfolgt dies durch Aktivierung einer entsprechenden Checkbox im Bestellprozess. Der Vertrag kommt erst mit der per E-Mail an die vom Benutzer angegebene Adresse versandten Auftragsbestätigung von phase6 zustande.

Von phase6 bereitgestellte und vom Benutzer nicht freigeschaltete Inhalte aus einem Kontingent verfallen zum Ende des jeweiligen Schuljahres. Endet der Vertrag über das Produktpaket früher, verfallen sie bereits zu diesem Zeitpunkt. Sie werden nicht in das nächste Schuljahr übertragen.(1) Das Schuljahr im Sinne dieser AGB beginnt am 1. Juli und endet am 30. Juni des Folgejahres. phase6 wird den Benutzer bei einer Kündigung in Textform darauf hinweisen, dass (i) noch nicht freigeschaltete Inhalte des laufenden Kontingents mit Beendigung des Vertrages über das Produktpaket verfallen, und (ii) die Nutzungsrechte an bereits freigeschalteten Inhalten mit Löschung des Accounts enden (Ziff. 5.2 (iii)).

Kostenpflichtige Produkte stehen dem Benutzer bei Bezahlung mit Kreditkarte, Paypal oder ähnlichen unmittelbaren Zahlungsmethoden zur Verfügung, sobald die Auftragsbestätigung versandt wurde. Bei nicht unmittelbaren Zahlungsmethoden (wie bspw. Bezahlung per Überweisung oder ähnlichen) stehen sie dem Benutzer erst mit Zahlungseingang bei phase6 zur Verfügung.

Rechteeinräumung / Nutzungsbeschränkungen

Die Leistungsmerkmale der Produkte ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Für einzelne Produkte können spezifische Nutzungsbedingungen gelten. Auf zusätzliche Nutzungsbedingungen wird der Benutzer gesondert hingewiesen. Soweit phase6 Software zur Verfügung stellt, so umfasst diese Zurverfügungstellung nur diese Software und keine sonstigen Materialien, Daten oder Informationen, insbesondere keinen Quellcode und keine Dokumentation.

Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte an einzelnen Produkten verbleiben bei phase6. Soweit Dritte Inhaber dieser Rechte sind, verbleiben die Rechte bei diesen Dritten. Dem Benutzer werden einfache Nutzungsrechte wie nachfolgend dargestellt eingeräumt. Die dem Benutzer gewährten Nutzungsrechte sind nicht ausschließlich und nicht durch den Benutzer übertragbar. Für die zeitliche Reichweite gilt:

(i) Nutzungsrechte an den Grundfunktionen (Ziff. 1.3) bestehen, solange der Account des Benutzers besteht (Ziff. 6.1).

(ii) Nutzungsrechte an den PLUS-Funktionen (Ziff. 1.4) sind auf die Laufzeit der PLUS-Funktionen bzw. des Produktpakets (Ziff. 6.2.1 bzw. 6.2.2) beschränkt.

(iii) Nutzungsrechte an Inhalten, die der Benutzer im Rahmen eines Einzelerwerbs (Ziff. 1.5 (i)) oder aus dem Kontingent eines Produktpakets (Ziff. 1.5 (ii)) freigeschaltet hat, bestehen unabhängig von der Laufzeit des Produktpakets. Sie können auch nach dessen Beendigung weitergenutzt werden, solange der Account des Benutzers besteht. Die Nutzungsrechte an freigeschalteten Inhalten enden ebenfalls mit Löschung des Accounts.

Der Benutzer hat kein Recht zur Änderung der überlassenen Produkte.

Laufzeit und Kündigung

Laufzeit und Kündigung der Grundfunktionen / Löschung des Accounts

Der Vertrag zur Nutzung der Grundfunktionen wird unbefristet geschlossen. Der Benutzer kann den Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündigen; die Kündigung führt zur Löschung des Accounts. phase6 kann den Vertrag zur Nutzung der Grundfunktionen mit einer Frist von vier Wochen in Textform kündigen; auch in diesem Fall wird der Account gelöscht. phase6 kann den Vertrag während der Laufzeit kostenpflichtiger Produkte nicht kündigen; vorbehalten bleibt die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund.(2)

phase6 kann inaktive Accounts löschen, sofern die Inaktivität einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren überschreitet und kein laufender Vertrag über kostenpflichtige Produkte besteht. Der Benutzer wird über die bevorstehende Löschung und über ein mögliches Entgegenwirken informiert. Sofern keine Reaktion erfolgt, behält sich phase6 das Recht vor, den Account zu löschen.

Laufzeit und Kündigung kostenpflichtiger Produkte

Der Vertrag über die PLUS-Funktionen wird für eine feste Erstlaufzeit von zwölf Monaten geschlossen. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht zuvor mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Erstlaufzeit in Textform gekündigt wird. Nach Ablauf der Erstlaufzeit können beide Parteien den Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform kündigen.(3)

Der Vertrag über ein Produktpaket wird für eine feste Erstlaufzeit von zwölf Monaten geschlossen. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht zuvor mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Erstlaufzeit in Textform gekündigt wird. Nach Ablauf der Erstlaufzeit können beide Parteien den Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform kündigen.(4) Eine Kündigung des Produktpakets wirkt nur für die Zukunft. Bis zur Beendigung des Vertrags kann der Benutzer weitere Inhalte aus dem laufenden Kontingent freischalten. Nicht freigeschaltete Inhalte verfallen nach Maßgabe von Ziff. 4.4. Die Nutzungsrechte an bereits freigeschalteten Inhalten bleiben nach Maßgabe von Ziff. 5.2 unberührt.

Der Einzelerwerb von Inhalten (Ziff. 1.5 (i)) ist nicht auf eine laufende Leistungserbringung gerichtet und kann daher nicht ordentlich gekündigt werden. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Der automatische Folgekauf (Ziff. 1.5 (i)) hat keine feste Erstlaufzeit und kann vom Benutzer jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in Textform gekündigt werden. Für phase6 gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat.(5) Eine Kündigung wirkt nur für die Zukunft. Die Nutzungsrechte an bereits freigeschalteten Inhalten bleiben unberührt. Der Vertrag über den automatischen Folgekauf endet ohne Kündigung spätestens mit Freischaltung des letzten Bandes der jeweiligen Reihe.

Den Parteien steht ein Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund zu. Für phase6 liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn (a) der Benutzer erheblich und/oder wiederholt gegen die Bestimmungen dieser AGB verstößt, wenn (b) der Benutzer seinen Zahlungspflichten trotz Aufforderung nicht nachkommt, wenn (c) der Benutzer den Account weiteren Personen zugänglich macht oder wenn (d) der Benutzer Urheberrechte oder sonstige Rechte des geistigen Eigentums verletzt.

Preise / Zahlungsmodalitäten

Bei Verträgen mit festen Laufzeiten (insbesondere PLUS-Funktionen und Produktpaket) bezieht sich der bei Vertragsabschluss angegebene Preis auf die jeweilige Laufzeit. Angebotene Einführungs- oder Aktionspreise gelten nur für die Erstlaufzeit; der ab Beginn der Verlängerung geltende reguläre Preis wird dem Benutzer bei Vertragsschluss klar und verständlich mitgeteilt.

Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Preisangaben für die PLUS-Funktionen verstehen sich als Vergütung für die Zurverfügungstellung der PLUS-Funktionen während der vereinbarten Laufzeit. Preisangaben für Inhalte verstehen sich beim einmaligen Erwerb als Vergütung für die Bereitstellung der Inhalte zum Freischalten; sie sind insoweit nicht laufzeitabhängig. Soweit Inhalte als Kontingent Bestandteil eines Produktpakets sind, ist der Preis für das Kontingent im Paketpreis enthalten.

Der Benutzer kann eine Zahlungsart für künftige Bestellungen speichern. Speichert der Benutzer eine Zahlungsart, kann ein zukünftiger Kaufprozess ohne erneute Legitimation durchgeführt werden.

Die Vergütung für die PLUS-Funktionen und für Produktpakete wird jährlich im Voraus abgerechnet. Sie ist mit Vertragsschluss bzw. zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig. Bei einer Kündigung nach Ablauf der Erstlaufzeit im laufenden jährlichen Abrechnungszeitraum erstattet phase6 den Teil der vorausgezahlten Vergütung, der auf den Zeitraum nach Wirksamwerden der Kündigung entfällt. Die Erstattung erfolgt automatisch durch phase6 über die vom Benutzer für die Zahlung verwendete Zahlungsmethode.(6)

Beim automatischen Folgekauf wird die Vergütung für den jeweiligen Folgeband am 1. August des betreffenden Jahres fällig und über die hierfür gespeicherte Zahlungsart abgebucht.

Rechnungen werden dem Benutzer an die angegebene E-Mail-Adresse gesandt und in seinem Benutzerkonto hinterlegt.

Der Benutzer ist nur zur Aufrechnung berechtigt, wenn die dem Benutzer zustehenden Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Nach Ablauf der festen Erstlaufzeit kann phase6 die Preise für kostenpflichtige Produkte mit Wirkung zum Beginn zukünftiger Abrechnungszeiträume ändern. Beim automatischen Folgekauf kann phase6 auch die Preise für künftige Folgekäufe ändern. phase6 teilt dem Benutzer den neuen Preis und den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung mindestens einen Monat im Voraus in Textform mit.

Bei einer Preiserhöhung kann der Benutzer den betroffenen Vertrag bis zum Wirksamwerden der Erhöhung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in Textform kündigen. Die Kündigung wird unmittelbar vor Wirksamwerden der Preiserhöhung wirksam. phase6 weist in der Mitteilung ausdrücklich auf dieses Kündigungsrecht hin.
(7)

Gewährleistungs- und Haftungsbeschränkungen

Dem Benutzer stehen die Rechte aus dem gesetzlichen Mängelhaftungsrecht zu.

Unterlässt es der Benutzer, eine Aktualisierung innerhalb einer angemessenen Frist zu installieren, so ist ein etwaiger Produktmangel, der allein auf das Fehlen dieser Aktualisierung zurückzuführen ist, phase6 nicht zuzurechnen, sofern

phase6 den Benutzer über die Verfügbarkeit der Aktualisierung und die Folgen einer unterlassenen Installation informiert hat und

die Tatsache, dass der Benutzer die Aktualisierung nicht oder unsachgemäß installiert hat, nicht auf eine dem Benutzer bereitgestellte mangelhafte Installationsanleitung zurückzuführen ist.
(8)

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von phase6, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet phase6 unbeschränkt. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Benutzer regelmäßig vertrauen darf, haftet phase6 nach Maßgabe der nachfolgenden Ziff. 8.4 bis 8.6. Im Übrigen sind Ansprüche des Benutzers auf Schadensersatz ausgeschlossen.

Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet phase6 nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Benutzers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Die Haftungsbeschränkungen der Ziff. 8.3 und 8.4 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der phase6, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

Die sich aus den Ziff. 8.3 und 8.4 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit phase6 den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das Gleiche gilt, soweit phase6 und der Benutzer eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. phase6 haftet darüber hinaus nicht für Schäden, die durch fehlerhafte Softwarekomponenten Dritter verursacht wurden, sofern phase6 diese Komponenten nicht selbst hergestellt und zumutbare Prüfpflichten eingehalten hat. Eine weitergehende Haftung besteht nur, wenn phase6 die Fehlerhaftigkeit kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht erkannt hat.

Reklamationen (z. B. Mängel- oder Gewährleistungsansprüche) bzw. Beschwerden können in Textform, z. B. per E-Mail (info@phase6.de) oder Brief bei phase6 (phase-6 GmbH, Neue Schönhauser Straße 16, 10178 Berlin), geltend gemacht werden. Telefonisch ist phase6 unter +49 30 417075-444 zu erreichen.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen phase6 und dem Benutzer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Benutzer als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich der Frage seines Zustandekommens ist Berlin, sofern es sich beim Benutzer um Kaufleute, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Benutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Teilunwirksamkeit und Änderungen der AGB

Sollten Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht berührt.

phase6 kann diese AGB für bestehende Verträge mit Wirkung für die Zukunft ändern, sofern die Änderungen sachlich gerechtfertigt sind, insbesondere aufgrund einer Änderung der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder des Produktangebots. phase6 teilt dem Benutzer die vorgeschlagenen Änderungen und den vorgesehenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens mindestens sechs Wochen im Voraus in Textform an die zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse mit. Widerspricht der Benutzer nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gilt seine Zustimmung zu den Änderungen als erteilt. phase6 weist den Benutzer bei Beginn dieser Frist ausdrücklich auf die Bedeutung seines Schweigens hin. Bei einem fristgerechten Widerspruch gelten die bisherigen Bedingungen fort.(9) Bestehende gesetzliche und vertragliche Kündigungsrechte bleiben unberührt. Dieser Änderungsvorbehalt gilt nicht für Änderungen vereinbarter Preise oder für die Einführung oder Änderung des Preisanpassungsmechanismus.

Widerrufsrecht

Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die jeweils einschlägige Widerrufsbelehrung – je nach Vertragstyp (PLUS-Funktionen als Dienstleistungsvertrag, Inhalte als Vertrag über digitale Inhalte oder Produktpaket) – finden Sie hier.[1] phase6 stellt dem Benutzer die zutreffende Widerrufsbelehrung einschließlich des Muster-Widerrufsformulars spätestens mit der Auftragsbestätigung in Textform auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung.

Stand: 01.11.2026