GUIDELINES FÜR DIE VERTRAGSANALYSE
DISKUSSION ZUR BEWERTUNG VON VERTRAGSKLAUSELN
Grenzfälle: Einstufung abhängig von einem konkreten Merkmal
Wertgutschein-Verfall: Frist entscheidet
Gekaufte Wertgutscheine sind bezahltes Geld; der gesetzliche Anspruch des Käufers verjährt nach 3 Jahren ab Jahresende des Kaufjahres.
- Verfall unter 3 Jahren (z.B. 1 Jahr) ohne Erstattungsanspruch = kritisch B — der Kunde verliert bezahltes Guthaben vor Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist. (Bsp.)
- Verfall nach 3 Jahren oder mehr (z.B. 4 oder 5 Jahre) = wichtig B — die Befristung selbst ist zulässig, da die gesetzliche Verjährungsfrist dann ebenfalls abgelaufen ist. (Bsp.)
Rückgabegebühr im Widerruf: Zusatzgebühr oder nur Porto?
Im gesetzlichen Widerrufsrecht darf der Käufer nur mit den unmittelbaren Rücksendekosten (Porto) belastet werden.
- Pauschale zusätzlich zu den Rücksendekosten (beide separat ausgewiesen) = kritisch B — eine Zusatzgebühr neben dem Porto ist unzulässig. (Bsp.)
- Pauschale, die das Porto selbst abbildet (z.B. Retourenlabel des Anbieters) = wichtig B — zulässige Weitergabe der direkten Rücksendekosten. (Bsp.)
Prüfpauschale bei mangelfreiem Befund
Kunden senden einen Artikel als defekt ein; der Anbieter stellt keinen Mangel fest und berechnet eine Prüfgebühr.
- Onlineshop / normaler Produktverkauf = kritisch B — schreckt von der Geltendmachung berechtigter Gewährleistungsansprüche ab und ist in B2C-AGB unzulässig. (Bsp.)
- Dedizierter Reparatur- oder Servicedienstleister (Werkstatt, Reparaturservice) = wichtig B — die Diagnose selbst ist dort die bezahlte Leistung; eine Diagnosegebühr ist branchenüblich.
Rücksendung ins Ausland: erkennbar oder versteckt?
Sitzt der Anbieter im Ausland und trägt der Kunde die Rücksendekosten, kann die tatsächliche Kostenhöhe erheblich von einer Inlandssendung abweichen.
- Ausländischer Firmensitz ist für den Kunden nicht erkennbar (z.B. "Germany" im Firmennamen, .de-Domain, deutschsprachige AGB — aber tatsächlich Rücksendung ins Ausland) = kritisch B — der Kostennachteil kommt überraschend. (Bsp.)
- Ausländischer Firmensitz ist klar erkennbar (z.B. englischsprachiger Markenname, .co.uk-Domain, Firmensitz im Impressum sichtbar) = wichtig B — die erhöhten Rücksendekosten sind vorhersehbar.