Beispiele für kritische Inhalte mit Prio A:


  1. Vertragsanbieter weder aus AGB noch aus Impressum erkennbar (Bsp.)
  2. Abofallen und nicht kündbare kostenpflichtige Dienste (Bsp.)
  3. zusätzliche Richtlinien des Anbieters haben Vorrang über die AGB (Bsp.)
  4. Verzicht des Nutzers auf wesentliche Verbraucherrechte (z.B. staatliches Gericht, Sammelklage) (Bsp.)
  5. vollständiger Ausschluss von Gewährleistung und Garantien (Bsp.)
  6. umfassende Lizenz an Nutzerinhalten / Abtretung personenbezogener Daten (Bsp.)
  7. Vertragsstrafe oder Verbot für (negative) Bewertungen (Bsp.)

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